Seite:OberamtEllwangen 826.jpg

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Schmalzaussieden 58 Firste ab, so daß nur 32 Häuser ohne die Stadel stehen blieben, den 5. Sept. 1678, vermuthlich durch Selbstentzünden von nassem Heu, 39 Firste, 1795 (9. Mai) brannte der ganze nordöstliche Theil um die Kirche herum, 22 Gebäude, ab, 1837 (27. Okt.) brannten 22 Häuser und Scheunen mitten im Dorf nieder, 1848 (16. Juli) wenigstens 3 Hauptgebäude; beim dritten Brande gewährte der Orden reiche Unterstützung, beim vierten kamen über 5000 fl. baares Geld vom ganzen Lande ein (vergl. zum 4. und 5.: Württ. Jahrb. 1837 S. 31; 1848 S. 106). – Im J. 1506 wird hier eine Badstube genannt.

Außerdem ist noch eine Reihe von gerichtlichen und schiedsrichterlichen Entscheidungen besonders aus älterer Zeit bekannt, so ein Urtheilsspruch in Streitigkeiten der edeln Leute, welche zu Zipplingen Güter hatten, einer- und der Kommende Oettingen und Hans Fuchs andererseits wegen der hiesigen deutschordenschen Güter vom 9. August 1319 (Oetting. Mater. 5, 61), ein solcher zu Gunsten des Komthurs Gundelsheim von Oettingen, daß derjenige, welcher hier einen Schafhirten halten wolle, es ohne des gemeinen Hirten Schaden thun solle, vom 23. Mai 1336, ein weiterer betreffend einen Streit des Hauskomthurs von Oettingen, der Edelleute in Zipplingen und der Gebauerschaft des Dorfes Z. wegen der Weiderechte des Berler vom 22. Dezember 1355, verschiedene Urtheilssprüche, so des Landrichters zu Nürnberg Grafen Friedrich von Castel vom 26. Januar 1373, 5. Oktober 1374, des Landrichters zu Graisbach Degenhard von Gundelfingen vom 19. Juni 1374, des Herzogs Ruprecht von Schlesien und Liegnitz als Richters an K. Karls IV. Statt zu Nürnberg vom 2. und 7. Oktober 1374 in Betreff der Streitigkeiten, in welche Hans von Oberbach mit Zipplinger Bürgern und der Deutschordenskommende Oettingen wegen der von ihm erhobenen lehensherrlichen Ansprüche an die von Hans von Zipplingen hinterlassenen Güter, Häuser, Höfe, Wiesen, Äcker, Hölzer, Wasser u. s. w. gerieth, ein Urtheil des Hans von Breitenstein vom 21. August/7. November 1435, welchem gemäß ein Streit zwischen Kloster Zimmern und der Kommende Oettingen wegen der von letzterer beanspruchten Gerichtsbarkeit über des Klosters Armeleute dahier nach Ablegung eines Eides durch die Äbtissin Margarethe von Holzingen und zwei ihrer Amtsfrauen zu Gunsten des Klosters erledigt wurde (Reg. Boic. 13, 358), eine schiedsrichterliche Entscheidung zwischen dem Bauern Hans Schmid von Harthausen und der Gemeinschaft zu Zipplingen wegen Weide und Triebsgerechtigkeit vom 22. Mai 1532, ein Urtheil vom Jahr 1616, welches der Kommende Oettingen die niedere Obrigkeit über die Unterthanen der Kommende Kapfenburg absprach.

In kirchlicher Hinsicht verlieh Graf Ludwig von Oettingen das dem Hause Oettingen gemeinsam zustehende Patronat der hiesigen St. Martinskirche, welches Ritter Heinrich von Zipplingen von diesem Hause zu Lehen gehabt, im J. 1282 dessen

Empfohlene Zitierweise:
Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 826. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_826.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)