Seite:OberamtEllwangen 830.jpg

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Sechtenhausen selbst verkaufte im J. 1408 Dölger von Westerstetten, vom Katzensteiner Zweig dieses Geschlechts, an das Spital Nördlingen (J. Fr. Schöpperlins kleine historische Schriften 2, 277) und so gehörte es auch nach Molls Beschreibung des Rieses mit aller Obrigkeit, Gewaltsamkeit, Vogtei, Zwängen und Bännen, Geboten, Verboten, Freveln, Bußen und Strafen zu Dorf und Feld, Kirchweihschutz, Verordnung der Vierer, Untergänger, Hirten, Lehen und was der Obrigkeit anhängt dem Rath und Hospital der Stadt Nördlingen eigenthümlich zu. Im ganzen waren es außer dem Pfarrhaus 16 Gemeindsrechte, 2 Höfe, 1 Söldlehen, 7 Sölden, hospital-nördlingisch, 1 Hirtenhaus und 2 Söldlehen, deutschherrisch – im J. 1519 erwarb die Kommende Nürnberg hier Äcker und Wiesen – 1 Sölde gräflich (seit 1774 fürstlich) wallersteinisch, 1 Sölde markgräflich ansbachisch, 1 Sölde kloster-kirchheimisch. Die nördlingischen Unterthanen waren wie diejenigen zu Benzenzimmern, Zipplingen, Wössingen, Ober- und Unter-Schneidheim u. s. w. mit dem Gericht nach Goldburghausen (OA. Neresheim) gewiesen, von welchem Gericht die Appellation an den Nördlinger Rath gieng. Den großen Zehnten bezog das deutschordensche Amt Dinkelsbühl. Etwas anders gibt allerdings die oben S. 762 behandelte Zusammenstellung des Nürnberger Vogteiamts Schneidheim vom J. 1788 die hiesigen Unterthanenverhältnisse an, indem sie namentlich mehr deutschordensche und weniger nördlingische, statt des wallersteinischen öttingische Unterthanen zählt.

Den 10. Juni 1546 wurde durch 2 Pfleger und den Meister des Nördlinger Spitals in Verbindung mit der Gemeinde eine Dorfseinung festgesetzt (Grimm, Weisthümer 6, 219 ff.).

Der Weiler war ursprünglich ein Filial von Unterschneidheim, zu dessen Frühmeßstiftung im J. 1349 auch hiesige Güter verwandt wurden. Es wird jedoch schon im J. 1452 einer hiesigen Heiligenpflege gedacht und Gebauerschaft, Heiligenpfleger, Köbler und Einwohner stifteten in die hiesige St. Nikolauskapelle am 9. Juli 1464 unter Bestätigung des Augsburger Bischofs Peter vom 7. Januar 1465 eine eigene Frühmesse, zu welcher das Deutsche Haus zu Nürnberg als Patron der Mutterkirche das Verleihungsrecht, das gräfliche Haus Oettingen aber das Präsentationsrecht haben sollte. Die Fundation war jedoch nicht recht genügend und schon im J. 1524 war dem Kaplan Andreas Gauß gestattet worden, die Pfarrei Schneidheim zu versehen, wogegen er aus den Ersparnissen der Kaplanei

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Eduard Paulus der Jüngere: Beschreibung des Oberamts Ellwangen. W. Kohlhammer, Stuttgart 1886, Seite 830. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtEllwangen_830.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)