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und Würzburg; allein die Bürger von Würzburg zerstreuen sie und plündern die Juden in der Stadt selber. Fries Chron.

1336. Das wundertätige Vesperbild aus der Liebfrauenkapelle in Mergentheim wird in die neue Dominikanerkirche versetzt. W. F. 1853, S. 28.

1339. Br. Mertin, Johanniterordens-Kommenthur in Mergentheim, kauft 2 Pfd. Hlr. zu Reisfeld. W. F. 8, 273.

1339. Bischof Otto von Würzburg bestätigt die Ablässe von zwei Erzbischöfen und vier Bischöfen für diejenigen, welche den Bau der St. Johannis-Pfarrkirche in Mergentheim unterstützen. W. F. 8, 271.

1339. Konrad Vrischenbach, Edelknecht, und Frau verkaufen DO. ihre Hofreite zu Mergentheim am Markt für 50 Pfd. Hlr. St. A.

1340 Juli 2. Nürnberg. Kaiser Ludwig thut den DOs.brüdern die Gnad, daß sie aus dem Markt zu Mergentheim eine Stadt mögen machen und sie befestigen, daß sie daselbst Bann, Stock und Galgen und Gericht haben sollen, alles nach dem Recht und der Gewohnheit von Gelnhausen; die Bürger soll man vor kein Friedensgericht ziehen; dieselben sollen in den DO.sbrüdern ihre rechte Herrn erkennen und das Mergentheimer Ordenshaus soll daselbst Richter, Schöffen und Rath setzen; zugleich bestätigt er denselben alle hergebrachten Gnaden und Freiheiten. Böhmer Reg. 131.

1340 September 4. Frankfurt. K. Ludwig thut den Deutschherrn des Hauses zu Mergentheim und den Bürgern daselbst die Gnad, daß sie bis auf seinen Widerruf zu Vollbringung des dortigen Baus an Mauern, Gräbern, Brücken und Wegen ein Ungelt aufsetzen mögen. Böhmer Reg. 131. (Auch ein Weggeld am Mühlenwehr- und Hadergassenthor. W. F. 4, 279).

eodem. K. Ludwig erlaubt der Stadt Mergentheim, den schon bestehenden Johannismarkt auf 8 Tage zu erstrecken und auch auf Martini einen viertägigen Markt abzuhalten. W. F. 1851, S. 54.

1340. Über die Tauber in Mergentheim wird eine Brücke gebaut. W. F. 4, 330.

1340. Der Deutschmeister Wolfram v. Nellenburg gründet den Heiliggeist-Spital in Mergentheim. W. F. 4, 331.

1340. Heinz v. Mergentheim. Hanßelmann 1, 597.

1341 Mai 26. Nürnberg. K. Ludwig thut den Deutschherrn zu Mergentheim die Gnad, daß man keinen ihrer Bürger zu Mergentheim aus ihrer Stadt, Mark und Bann vor anderes Gericht laden soll, so lang der Deutschherrn Richter das Recht dort nicht versagt. Böhmer Reg. 136.

1341 Oktober 24. Landshut. K. Ludwig erlaubt dem DO.shaus zu Mergentheim, daselbst 6 seßhafte Juden zu halten, bis auf sein und seiner Nachfolger Widerrufen. Böhmer Reg. 138.

eodem. K. Ludwig befreit den DO. von aller Beisteuer zum Landfrieden oder sonstiger Steuer, außer bei einem gemeinen Geleit, wenn Geistliche und Weltliche, Arme und Reiche geben müssen. Böhmer Reg. 138.

1341. Br. Martin, Johanniterordens-Kommenthur in Mergentheim, verkauft eine Gilt von 1 Pfd. Hlr. aus einem Weinberg zu Edelfingen um 10 Pfd. an Dietrich Geyer v. Giebelstadt. W. F. 8, 274.

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 398. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0398.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)