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Wortwin v. Z. erkauft hat. Doch soll das Schloß Herrenzimmern ewiglich nie wider die Herrschaft Hohenlohe gebraucht werden, diese aber dasselbe mit allen genannten Gütern schützen und schirmen. W. F. 4, 223.

1413. DO. kauft zu Zimmern den Hof Griffenbrunnen um 28 fl. rhein. von Sitz Seyder, dessen Leibherr siegelt, Ritter Albrecht von Finsterloch der elter. W. F. 4, 223.

1420. Lupold v. Seldeneck verkauft seine Zinsen und Gilten zu Herrenzimmern und anderen Orten an Agnes Schreiberin v. Mergentheim. W. F. 10, 173.

1423. Reinhard v. Ussigheim (bad. BA. Tauberbischofsheim) kauft vom DO. um 2080 fl. das Schloß Herrenzimmern, doch so, daß der O. sich das Öffnungsrecht vorbehält. Auch behält sich der O. das Fischwasser in der Aschbach, das bis zur Tauber ins Schloß Herrenzimmern gehört hatte, auf Markelsheimer Markung vor sammt einigen eigenen Leuten, welche zu Markelsheim und Igersheim sitzen. W. F. 4, 224.

1423. Hohenlohe belehnt Reinhard v. Ussigheim mit dem Schloß Weyprechtzimmern sammt den Weilern Zimmern und Rüsselhausen etc. so er vom DO. gekauft. W. F. 5, 481.

1426. Derselbe wird v. Hohenlohe belehnt mit den Kirchsätzen zu Rüsselhausen und Zimmern. W. F. 4, 224.

1427. Hans Pfal empfängt die genannten Orte als Träger Martins v. Ussigheim, hinterlassenen Sohnes des Reinhard v. Ussigheim. W. F. 5, 481.

1430. Ebenso Wilhelm v. Dürrwangen als Träger. Ebend.

1444. Martin v. Ussigheim wird selber belehnt. Ebend.

1450. An St. Erhards Tag (8. Jan.) ziehen die Rothenburger gen Herrenzimmern, da Martin v. Ussigheim saß, verbrennen den Vorhof sammt dem Dorf, ingleichen Rüsselhausen, das demselben auch zuständig war. Wib. 1, 175.

1473. Martin v. Ussigheim wird aufs neue belehnt. W. F. 5, 481.

1484. Philipp v. Ussigheim empfängt Herrenzimmern und Rüsselhausen als Träger seiner Mutter Margareta geb. v. Dottenheim. Ebend.

1490–92. Sigmund, Arnold und Philipp v. Ussigheim erhalten je 1 Drittel. Ebend. 4, 225.

1490. Graf Albrecht v. Hohenlohe erlaubt seinem lieben Getreuen Sigmund v. Ussigheim, seiner Hausfrau Elisabeth v. Thüngen 1200 fl. ihrer Heimsteuer-Widerlegung und Morgengabe auf seinem Drittel von Weyprechtzimmern und Rüsselhausen zu versichern. W. F. 4, 224.

1496 April 20. Andreas Vetter zu Rüsselhausen, C. Müller, A. Ott, F. Manham und M. Mast v. Herrenzimmern, P. Fries zu Sichertshausen, H. Herschner zu Helmpach (wo?), C. Volckher zu Althausen, C. und K. Heyden zu Igersheim und V. Frieß zu Elpersheim – alle Gerichtsmänner zu Herrenzimmern, sprechen in einer Klagsache des Spitals zu Hall gegen Peter Strauß in Cröffelbach. Weil das Gericht ein eigenes Siegel nicht hat, siegelt auf Bitten Junker Sigmund v. Ussigheim. W. F. 5, 480.

1505. Sigmund v. Ussigheim für sich und im Namen seiner Brüder wird mit dem Ganzen,

Empfohlene Zitierweise:
Julius Hartmann, Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Mergentheim. W. Kohlhammer, Stuttgart 1880, Seite 577. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtMergentheim0577.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)