In den Staats- und standesherrlichen Waldungen wird alles Stamm- und aufbereitete Brennholz, soweit dasselbe nicht zu Besoldungen, Verwaltungszwecken und an Berechtigte im Revierpreise oder nach besondern Taxen abgegeben werden muß, im Aufstreich verkauft. Diese Verkaufsweise findet in Gemeindewaldungen, wo meistens noch die Brennholzgaben an Ortsbürger die Regel bilden, nur beim Stammholz statt. Auch das Stockholz wird in den Staatswaldungen, aber im Boden, versteigert. Der Käufer hat es in bestimmter Frist selbst herauszumachen. Bei Stammholzverkäufen bilden meist nur Bauunternehmer, Sägmühlebesitzer und Holzhändler von nah und fern die Konkurrenz. Außer Bierbrauereien, Ziegeleien und einigen Privatfabriken giebt es keine bemerkenswerthe holzverzehrende Gewerbe im Bezirk. Bei Brennholzverkäufen sind die wohlhabenden Bewohner des holzarmen Rieses gern gesehene Steigerer. Für die außerhalb des Bezirks, aber demselben nahegelegenen Staatshüttenwerke Wasseralfingen und Königsbronn wird in den Staatswaldungen als einziges forsttechnisches Gewerbe alljährlich die Pachtköhlerei betrieben.
Zum Sammeln des zu Boden liegenden dürren Holzes in den Waldungen des Staates, der Standesherren und der Stiftungen werden armen Ortsangehörigen der Nachbarschaft meist unentgeltlich sogenannte Leseholzscheine ausgestellt, welche in der Regel auf bestimmte 2 oder 3 Wochentage lauten. Brennholzsurrogate gibt es keine im Bezirk.
Die Holzpreise betrugen in dem Forstbezirk Kapfenburg: