Seite:OberamtNeresheim0115.jpg

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gemeinschaftlich mit Fürst Thurn und Taxis; ferner in Flochberg, Kerkingen, Kirchheim i. R., Kösingen, Pflaumloch, Röttingen, Schloßberg, Trochtelfingen, Unterriffingen und Utzmemmingen, meist mit den dazu gehörigen Parzellen.

b) Der Fürst von Oettingen Spielberg war gemeinschaftlich mit dem vorigen Grundherr in Trochtelfingen.

c) Der Fürst von Thurn und Taxis erhielt durch den Reichsdeputationsabschied von 1803 die Besitzungen der Abtei Neresheim. Derselbe war außer den in lit. a. schon angeführten Orten Grundherr in Auernheim, Ballmertshofen, Demmingen (eigentlich Diemingen), Dischingen, Ebnat, Eglingen, Großkuchen und Trugenhofen.

d) Der Deutschorden war in den Orten Hülen und Waldhausen mit den dazu gehörigen Parzellen Grundherr, soweit die letzteren nicht der gefürsteten Probstei Ellwangen zugehörten.

Bis zum Vollzug der Ablösungsgesetze von den Jahren 1848 und 1849 hatten außer den genannten Herrschaften in vielen Orten auch die Pfarrstellen, Stiftungspflegen etc. neben dem Staate grundherrliche Gefälle zu beziehen.

Eine Staatsdomäne besteht als geschlossenes Hofgut mit Bierbrauerei und Branntweinbrennerei in Kapfenburg, Gemeindebezirks Hülen, 225 Morgen groß; weitere 25 Morgen dazu gehöriger Wiesen und Gärten liegen auf den Markungen Lauchheim und Westerhofen in dem angrenzenden Oberamtsbezirk Ellwangen. Diese Domäne ist vom Deutschorden auf den Staat übergegangen.

Ein weiteres im Jahr 1840 erworbenes Hofgut in Michelfeld, 170 Morgen groß, wurde im Jahre 1843 wieder verkauft.


B. Lehen- und Leibeigenschaftswesen.
a) Ritterlehen.

Von den Besitzungen der fürstl. Standesherrschaft Oettingen Wallerstein war ein Theil des Schlosses Baldern mit einigen Grundstücken, desgleichen einige Höfe in Kerkingen der Krone Württemberg lehenbar, wurden jedoch allodificirt. Ebenso ist die streitige Frage, ob das Fürstenthum als Reichslehen der Königlichen Lehenbarkeit unterliege, durch Vergleich erledigt worden.

Dem Fürsten Thurn und Taxis stand das Lehen des Schlosses und Dorfes Trugenhofen, des Marktes Dischingen, der Herrschaft Eglingen und des dazu gehörigen Dorfes Osterhofen, des Schlosses Duttenstein und des Dorfes Wagenhofen zu. In Demmingen hatte der Fürst das Mannlehen, ebenso in Dunstelkingen, wo jedoch gleichzeitig die Markgrafen von Ansbach einen Lehenantheil besaßen. In Dischingen und Ballmertshofen hatte der Fürst den Blutbann und die peinliche Gerichtsbarkeit.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0115.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)