Seite:OberamtNeresheim0140.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

ursprünglichen Grafschaft ihre Oberhoheit und ausschließliche fraischliche Gerichtsbarkeit wieder in Ausübung zu bringen, was natürlich viele Streitigkeiten mit den Betroffenen (z. B. vgl. O.Amt Aalen S. 126) hervorrief. Kaiser Sigmund hatte 1419 die Grenzen des öttingschen Landgerichts umschrieben (welche auch ein Lehenbrief von 1361 angab) und den Grafen das Privilegium der Befreiung von allen fremden Gerichten, auch vom Hofgericht zu Rottweil, ertheilt und Kaiser Max bestätigte das öttingensche Landgericht in dem Maße wie das burggräflich Nürnbergische, 1509 wurde eine gräfl. Oettingensche Gerichtsordnung verfaßt (also nur 1 Jahr jünger als die Bamberger Halsgerichtsordnung), um die Landschaft vor Übel und Mißbrauch zu bewahren und soviel möglich von allen Unthaten und schädlichen Leuten zu reinigen. Eine neue Landgerichtsordnung ist 1621 entworfen worden. Gegenstände, welche vor das Landgericht gehören, sollen sein: Steuern, Zinse, Gülten, Zehnten, obrigkeitliche Schuldsachen, Acht und Executionssachen, Klagen über verzögertes Recht, Geleit, schwere Injurien, Friedensbruch ... nebst allen in der Halsgerichtsordnung begriffenen Verbrechen; auch Erbschaftssachen und Gemeindeklagen, jedoch nicht unter 30 fl. Werth. Exemtion vom öttinger Landgericht wurde selbst den Reichsstädten, namentlich Bopfingen und Nördlingen, blos innerhalb ihrer Mauern zugestanden. Seit dem 17. Jahrhundert wurde das Landgericht nicht mehr in alter Weise besetzt (Privileg von Kaiser Wenzel, ihr Landgericht zu halten mit einem freien Herrn und 7 Rittern), sondern die Geschäfte wurden theils vom Landvogt und den gräflichen Ämtern, theils von der Regierung besorgt. 1

Als wichtige gräfliche Hoheitsrechte wurden in Anspruch genommen das Geleits-, Zoll- und Jagdrecht. Über das Geleit ertheilte Kaiser Karl IV. 1367 eine erneuerte Belehnung, nach welcher es bestand auf der Landstraße von Donauwörth über Tapfheim, Balmertshofen, Neresheim, Großkuchen, Oberkochen, Aalen, Hüttlingen und zurück nach Nördlingen. Eine Hauptgeleitsstation war Kösingen, wo zur Zeit der Nördlinger Messe ein besonderer Geleitshauptmann aufgestellt wurde, früher ein adlicher Herr mit 6 reisigen Geleitsreitern. Mit der Propstei Ellwangen verursachten diese Geleitsansprüche vielen Streit, noch viel größere Zwistigkeiten aber mit allen Nachbarn verursachten die Zollansprüche, denen schon Kaiser Karl IV. theilweise entgegentreten mußte. Während Oettingen seine Nachbarn sorgfältig überwachte und gegen Ellwangen klagte wegen neuer Zollstätten, gegen Bopfingen wegen Erhöhung seines Zolls u. dgl. m., richteten die Grafen eine lange Reihe von neuen Zollstellen, zum Theil mit erhöhten Ansätzen – auf, welche von den Gegnern auf einer eigenen Karte zusammengestellt worden sind. Auf jetzt württb. Boden wurden als alte und schon 1398 durch ein kaiserliches Privilegium

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0140.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)