Seite:OberamtNeresheim0141.jpg

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berechtigte Zollstationen zugestanden: Neresheim, Kösingen, Dossingen, Elchingen, Ebnat, Hülen, Aalen, Zöbingen, Zipplingen; als neu und widerrechtlich wurden bestritten Stationen zu Katzenstein, Dunstelkingen, Auernheim, Großkuchen, Ohmenheim, Hohlenstein, Unter-Riffingen, Utzmemmingen, Trochtelfingen, Aufhausen, Oberdorf, Röttingen, Lippach, Onatsfeld (O.A. Aalen), Walxheim, U.-Schneidheim, Thannhausen u. s. w. Diese vielen Zollanforderungen erschwerten natürlich den Verkehr außerordentlich und vertheuerten die Victualien schon beim Gang auf den nächsten Wochenmarkt. Erst die württb. Verwaltung machte dem gründlich ein Ende, nachdem lange Processe bei den Reichsgerichten vergeblich gewesen waren. Das Jagdrecht wurde schon z. B. 1333 geübt und 1381 sprach das öttingensche Landgericht den Grafen als Landgrafen – die Jagd und den Vogelfang zu; 1383 wurde vom Landgericht verboten zu fahen alles Wild, außer Wolf, Schwein und Eichhorn, item zu fahen Fasan, Rebhuhn und Wachtel, bei Verlust eines Daumens. Als gräfliches Regal galten alle Bergwerke.

Das Münzregal übten die Grafen von Oettingen auch und schon 1396 ist von einer Münzvereinigung der benachbarten Herrschaften und Städte die Rede. 1509 z. B. werden auch bambergische, pfalzgräfliche, markgräfliche, schwabacher, nürnberger, donauwörther und nördlinger Münzen als cursfähig bezeichnet; auch württembergische, würzburger und ulmer Münzen waren im Umlauf.

Polizeiverbote finden sich schon in der Gerichtsordnung von 1509 z. B. gegen Lästerworte, Zutrinken u. dgl. Ein Edict gegen Hurerei ergieng 1608. Besonders fruchtbar wurde, wie überall, das 18. Jahrhundert, z. B. 1707 werden Rockenlichter verboten, es wären denn alte, ehrliche Leute dabei; 1710 eine Almosenordnung zur Aufhebung des Bettels, 1711, 15, 17 – gegen liederliche Haushälter sollen die Ämter vigiliren und Gefängniß oder Relegation anwenden; 1734 wird das Neujahrs- und Weihnachtssingen verboten, 1736 Strohdächer, 1739 der Schleifertanz, 1753 das Maienstecken und Neujahranschießen; 1771 werden alle Kirchweihen auf einen Tag verlegt; gegen das Schmusen der Juden ergehen Warnungen u. dgl. m. Die öttinger Feuerschau mußte noch 1754 Errichtung von Kaminen befehlen wo noch gar keine sind, z. B. auch ellwangischen Unterthanen auf dem Herdtfelde. Die Einkünfte der Grafschaft bestanden aus Strafgeldern, aus Nachsteuer, Gewerbs- und Viehsteuer, Umgeld, Consens-, Schutz-, Zoll-, Weggeldern, Friedschatz für die den Gemeinden verliehenen Schutzbriefe, Forst-, Holz-, und Jagdgefällen, Gülten, Zehnten, Hauptrecht, Sterbfall und Bestandlohn, Grundzinsen, Pachtgeldern, Brauereiertrag, eigenen Gütern, See- und Weiherbestand, Diensten u. s. w. Die Juden hatten ein jährliches Schutz- und Kopfgeld zu bezahlen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 141. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0141.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)