Seite:OberamtNeresheim0142.jpg

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Die Lehengüter im Oettingenschen gaben gewöhnlich 1/20 oder 1/15 Handlohn, bisweilen fixirt; Weglosin wurde selten bezahlt. Man unterschied: Besitzlehen (von einem Ansitz nicht trennbar), Feldlehen (Güter ohne einen Ansitz) und fliegende Lehen (andere Objecte als Feldgüter). Hofgüter heißen zum Theil noch Huben. Eigengülten werden Gülten von eigenen Gütern genannt. Unter der Bevölkerung im Oettingenschen war ehliche Gütergemeinschaft uraltes Herkommen, durch spätere Gesetze bestätigt.

Zu bezahlen hatte die Grafschaft Oettingen-Wallerstein an’s Reich 1) zu einem Römermonat 236 fl., woran die Abtei Neresheim 1764 – 10 fl. 51/2 kr. übernahm, 2) zu einem Kammerziel 21 Rthlr. 381/2 kr., wovon Neresheim 4 Rthr. übernahm.

Zum Zweck der Landesverteidigung wurde 1525 eine „Ordnung gegen Feinde“ entworfen. In den Schlössern Baldern, Wallerstein u. s. w., zu Neresheim, Ohmenheim u. a. O. sollten Pechpfannen gerüstet sein, um drohende Gefahr ankündigen zu können, je nach der Dringlichkeit mit 1, 2, 3 Pfannen. Sturmleuten mit 1, 2 Glocken 1, 2 mal soll anzeigen, ob die zu „Reis und Folge“ verpflichtete Mannschaft theilweise oder ganz zusammen kommen soll.

Nach der Reichsmatrikel von 1521 und nach der schwäbischen Kreisexecutionsordnung von 1563 hatte Oettingen zu stellen:

dem Reich 045 Mann zu Fuß, 08 Reiter
zum Kreis 224
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40
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Dazu kamen noch 6 Mann bei Übernahme einer fürstlichen Kreisstimme anno 1767. Dagegen hatte Kloster Neresheim 1764 als reichsunmittelbar 12 Mann übernommen. Oettingen-Wallerstein hatte 20 Mann, worunter ein Lieutenant, zum Regiment Württemberg-Dragoner zu stellen, 21/2 Reiter zum Regiment Hohenzollern, 70 Mann Infanterie zum Regiment Wolfegg, später zu den Regimentern Baden-Baden und Baden-Durlach. Das Militär wurde durch Werbung aufgebracht, welche mit Trommelschlag umherzog. – Daneben bestand eine Landmiliz aus den angesessenen Bürgern und Unterthanen, welche bewehrt sein mußten, später auch montirt, und von Zeit zu Zeit exercirt wurden.

Leicht könnte es scheinen, als ob südlich vom Fürstenthum Oettingen allmählig ein zweites Reichsfürstenthum sich gebildet habe, nämlich das Fürstenthum Taxis, dessen Wiege doch gewiß das Schloß Taxis bei Dischingen zu sein scheint. Es verhält sich aber ganz anders, denn im zweiten Theile werden wir näher hören, daß im Jahre 1819 erst der ehemaligen Burg Trugenhofen der Name Schloß Taxis beigelegt worden ist. Die Fürstenfamilie selbst stammt aus Oberitalien und ist in verschiedenen Gegenden des Königreichs angesessen. Weil aber doch das jetzige Schloß Taxis den wenigstens nominellen Mittelpunkt aller taxisschen Herrschaften bildet, so wird

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 142. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0142.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)