Seite:OberamtNeresheim0236.jpg

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Im damaligen Städtekrieg hatte auch Bopfingen dem Markgrafen Albrecht von Ansbach abgesagt und er zog nun selbst in der Nähe vorbei, im December, bei welcher Gelegenheit die Stadt von der Burg Flochberg aus beschossen wurde. Die Bopfinger bei den Städten im Felde hatten Niemand verloren, weder durch Tod noch Gefangenschaft. Dagegen 1478 und 1480 nimmt sich K. Friedrich der Stadt an, weil sie durch Darstreckung von Leib und Gut in des Reiches Kriegsläufen und dergl. in merklichen Schaden und Abnehmen gekommen. Die Nachbarstädte sollen Bopfingen in Schutz und Schirm nehmen, daß sie nicht vergewaltigt werde, und bei Städteeinungen von ihr nehmen ohne Beschwerung ihrer Armut.

Schon a. 1400 waren von allen schwäbischen Reichsstädten blos Buchhorn, Isny und Buchau noch geringer angelegt als Bopfingen. Zur Handels- und Gewerbsstadt hatte es sich nicht ausgebildet (dazu war Nördlingen auch zu nahe), auch die kaiserl. Erlaubniß 1486 weitere Märkte einzurichten, konnte nicht helfen, eine Schranne nicht aufkommen. Die Landwirthschaft war nicht besonders erträglich, das Gebiet der Stadt sehr klein. Dagegen erhoben die Kaiser nicht selten große Anforderungen; Karl IV. z. B. verlangte 1373 von Bopfingen 1000 fl. (die Quittung vom 7 Juni lautet 1500 fl.) extra (zur Bezahlung der Kaufsumme für die Mark Brandenburg) und ähnlich noch öfter. Die Bestätigung eines schon länger bestehenden Zolls a. 1366 (6 Heller vom beladenen Wagen, 3 Heller vom Karren, 1 Heller vom Haupt Vieh) samt der Erlaubniß, einen (weiteren) Zoll aufzurichten, soweit ihre Mark und Zente geht, auf 10 Jahre, 1373, oder 1480 die Verleihung eines Zolls bei Hohenberg mit 4 Pfennig von jedem Pferde, das Kaufmannsgut fährt oder trägt, (1/4 des Ertrags dem Kaiser) konnte wenig helfen. Den Hauptertrag mußte doch die Steuer geben, welche jeder Einwohner von seinem Vermögen zu geben hatte und das 1366 eingeführte, 1373 bestätigte Umgeld. Wichtig war ein Privileg K. Ludwigs von 1336, bestätigt 1350 und 1398, wodurch Bopfingens Bürger alle vom Hauptrecht oder Fall befreit wurden; nur das Bestgewand soll dem Leibherrn gegeben werden; ein Zeichen, daß die Stadtbürgerschaft sich damals von der Leibeigenschaft noch nicht ganz zu befreien vermocht hatte. Die Grafen von Oettingen erkannten dieses Privileg 1337 ausdrücklich an. – In den Jahren z. B. 1410, 1433 fanden wir noch Spuren, daß Bopfingen hie und da Geld ausleihen konnte, 1478 aber – hauptsächlich durch die vielen Kriege des Reichs – stack die Stadt in vielen und schweren Geldschulden und der Kaiser forderte eine Anzahl anderer Reichsstädte auf, 6000 fl. zu leihen, damit Bopfingen nicht gar durch seine vielen Verbindlichkeiten vom Reiche weg in fremde Hände komme.

Für den Krieg hatte Bopfingen im Rathhaus eine Waffenkammer,

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 236. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0236.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)