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worin a. 1445 nicht blos Sturmhauben, Panzer und Koller, Krebs und Schilderlin waren, Hauben und Achseln, Schwerter und Spiese, Armbrüste und Winden, Pfeile u. s. w., sondern auch Doppelhaken und Musketen, Sättel und Zeug. Waffenpflichtig war jeder Bürger, und als bei einem Angriff auf die Stadt Fritz Funk floh, so daß ein Mitgeselle gefangen wurde, hat man ihn um 50 fl. gestraft und aus dem Rathe gestoßen; der Kaiser gewährte ihm 1466 einen Ehrenrestitutionsbrief. Auf dem schwäbischen Bundestag wurden Bopfingen dem Kaiser zur Hilfe gegen die Franzosen 3 Fußknechte angesonnen, mit Krebs und Spieß; nach einem Beschluß von 1488 sollte Bopfingen in Rüstung haben 2 Pferde und 20 Mann zu Fuß; 1499 zum Schweizerkrieg 1 Reiter und 4 Fußgänger. An Geld zahlte Bopfingen als Reichshilfe z. B. 1508 – 120 fl. Der Reichsmatrikularanschlag war 66 fl. für einen Römermonat a. 1521, a. 1545 – 24 fl. und 1549 bittet die Stadt um Ermäßigung.

Unter den Einwohnern der Stadt waren jedenfalls schon vor 1385 auch Juden, welche an den Kaiser Judensteuer und den goldenen Opferpfennig zu bezahlen hatten; 2 Bopfinger Juden zahlten 1338 – 20 fl. an Conrad von Weinsberg. Bald nachher sind wahrscheinlich diese Juden ausgetrieben worden, weil erst um 1480 wieder ein Nördlinger Jude je auf ein paar Jahre aufgenommen worden ist unter der Bedingung: Christen gegenüber Recht zu geben und zu nehmen vor dem Amman, Zins zu nehmen von 1 fl. – 1 Pfennig, von 1/2 fl. oder weniger – 1 Heller höchstens in der Woche; allerlei benannte Waaren darf er nicht führen, auf ihm verpfändete Güter hat die Stadt das Auslösungsrecht, das Umgeld hat er zu bezahlen und 15 fl. jährl. Schutzgeld; 8 Tage vor und nach Ostern muß die Familie Fenster und Läden geschlossen halten und zu Haus bleiben, darf auch an christlichen Feiertagen nicht öffentlich arbeiten. Auch diese Familie wurde nicht lang geduldet und Bopfingen erlangte ein Privileg, daß kein Jude in der Stadt wohnen dürfe, von Karl V. 1545 ein weiteres, daß ohne Wissen des Bürgermeisters kein Jude einem Bürger aus der Stadt steuerbare Güter leihen darf. Wer Judenschulden macht, wurde 1563 mit Verlust des Bürgerrechts bedroht. Alles Hausiren in der Stadt selber war verboten (neu eingeschärft 1635), nur unter den Thoren dürfen die Juden schachern.

Von der großen Bewegung der Geister im 16ten Jahrhundert wurde Bopfingen nicht stark berührt. Zwar dem Bauernheer zogen Bürger zu, welche nachher abgestraft wurden und neuen Bürgereid schwören mußten. Die vorhandenen Regungen evangelischen Sinns wurden ziemlich niedergehalten und erst 1545/46 nahm die Stadt die augsburgische Confession an.[1] Die Abgesandten zum Ulmer Convent im September


  1. Einiges Nähere s. in: Zwei Schilderungen aus der Geschichte der ehemaligen Reichsstadt Bopfingen, von Stadtpfarrer Richter. 1862.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 237. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0237.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)