Seite:OberamtNeresheim0255.jpg

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Wolf und dessen Sohn Wolfgang Philipp, der 1546 seinem Flecken Demmingen und Wagenhofen, zu Duttenstein gehörig 500 fl. testirte.

Bei Demmingen (Tomingen) war von Alters her eine „Landschranne“, des Landgerichts Höchstädt, d. h. eine Gerichtsstätte, wo mit 7 Rittern sollte Gericht gehalten werden. Ebendarum sprach Pfalz Neuburg die Landeshoheit an, welche – nach längerem Sträuben – Wolf Philipp v. Hürnheim anerkannte und in bayrische Landsäßigkeit sich begab, wofür er Schutz und Schirm zugesichert erhielt und mit dem Wildbann bei Faimingen belehnt wurde. Der kinderlose Wolf Philipp vermachte 1546 seine Besitzungen seinen Vettern von der Haheltinger Linie und zwar Schloß Duttenstein mit Zubehör dem Hans Walther von Hürnheim, Kaiser Karls V. Rath und Truchseß, der nun auch „von Duttenstein“ heißt und vom Kaiser für seine Unterthanen die Befreiung von fremden Gerichten erhielt 1549. Doch schon 1551 verkaufte Hans Walther seine Besitzungen – Duttenstein samt dem Dorfe Diemingen, Niederalfingen, Stettenfels u. a. m. an die Fugger um 250.000 fl.

Die Fugger wurden von Pfalz-Neuburg belehnt und kauften sich 1554 von der pfälzer Landsteuer frei.

Die Grafen Fugger-Nordendorf verkauften c. 1727 dieses Gut an Thurn und Taxis (s. VII, 1) und der Kaiser erhob nun dasselbe zur gefürsteten Grafschaft, als kaiserl. Lehen. Nochmalige pfälzische Steueransprüche u. dgl. wurden 1768 abgekauft. Mit dem übrigen Bezirk kam diese „gefürstete Grafschaft“ 1806 unter bayerische, 1810 unter würtemb. Hoheit.

Die Pfarrei Demmingen bestand schon im 14. Jahrhundert und hatte 1584 Streit mit der Pfarrei Ziertheim über die pfarrlichen Grenzen. Das Patronat gehörte dem Kl. Neresheim, wurde später dem Domkapitel Augsburg überlassen und zuletzt von Thurn und Taxis erworben.

Die Mutterkirche zum h. Wendelin litt 1656, 90, und 1731 durch Brand und wurde dann neu aufgebaut. Die ehemalige selbstständige Pfarrei in Wagenhofen soll zur Reformationszeit mit Demmingen vereinigt worden sein. Auf Schloß Duttenstein war die Kapelle dem h. Kolomann geweiht.


Dirgenheim,
mit Kreuthof.
Gemeinde III. Kl. mit 193 Einwohnern; – Kath. Pfarrei. 41/2 Stunden nordöstlich von der Oberamtsstadt.

Am westlichen Saume des sog. oberen Rieses hat der freundliche, mit Obstbaumgärten umgebene Ort in einem mäßig eingefurchten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0255.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)