Seite:OberamtNeresheim0374.jpg

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einen Weinberg bei Uffenheim und 2 Laien, Winther und Conrad, schenkten weitere Weinberge bei Hüttenheim, der Neresheimer Mönch Adelbert aus Bopfingen kaufte Weinberge zu Wielandsheim und Seinsheim, um davon den Brüdern und Schwestern eine Aufbesserung gewähren zu können.

Unter den ältesten Wohltätern werden allerlei Herrn aus der Umgegend genannt, z. B. Adelbert von Hürnheim schenkte curiam in Fromitingen; weiter kommen vor Hrn. v. Hageln, v. Baldern, v. Hausen, v. Hohlenstein, v. Katzenstein, v. Schrezheim, v. Trugenhofen u. a. m.; namentlich erwiesen sich auch mehrere Bürger von Bopfingen wohlthätig. Es kam so ein recht ansehnliches Besitzthum zusammen. Besonders folgenreich war, daß die letzten Grafen von Dillingen ihre Klostervogtei in irgend einer Noth um 450 Mark Silber an Graf Ludwig v. Oettingen verpfändeten. Denn als a. 1258 mit Graf Hartmann der letzte weltliche Herr des Dillinger Geschlechts gestorben war und nun der überlebende geistliche Sohn Hartmann I., Bischof zu Augsburg, die Vogtei über das Kloster und seine Besitzungen samt allen ihm zustehenden Rechten und Gütern seinem Bisthum übergab, da widersetzte sich der Oettinger Graf und machte seine Pfandrechte mit Waffengewalt geltend, namentlich indem er das Kloster besetzte. Im Friedensvertrag a. 1263 mußten auch seine Ansprüche anerkannt werden bis zur Heimzahlung der Pfandsumme, zu welcher es niemals gekommen ist. Somit stehen wir jetzt an der II. Periode der Klostergeschichte 1263–1764.

Einen besseren Handel, als die Neresheimer Pfandschaft können die Oettinger Grafen nie gemacht haben. Mit 450 Mark Silbers hatten sie erworben alle die obrigkeitlichen Rechte einer Grafschaft, die hohe Jurisdiction mit ihren Gerichtssporteln, die Schirmvogtei mit ihren Geld- und Naturaleinkünften (200 fl. Schutzgeld wurden 1579 mit 4000 fl. abgekauft, 12 Malter Korn waren jährlich als Vogtgült zu entrichten und nur für der Grafen Jagdhunde, behauptete das Kloster in spätern Zeiten, habe man wohl 100 Scheffel Gerste im Jahr aufwenden müssen u. dgl. m.) Aus der gräfl. Oberhoheit wurden ferner das Geleits- und Zoll-Regal, so wie auch die Forsthoheit und das Recht, in des Klosters Wäldern zu jagen, abgeleitet, ebenso das Recht, die Unterthanen als Landesobrigkeit zu besteuern und Reis und Folge zu fordern, was sich mehr und mehr zur Militärhoheit entwickelte. Kaiser Karl erlaubte noch besonders 1367 Bergwerke auf des Klosters Gütern anzulegen. Wie sehr ein Landesherr mit solchen Rechten und Ansprüchen das Kloster beschweren konnte, ist einleuchtend; schon 1282 bezahlte es deßwegen dem Grafen Ludwig v. Oettingen 430 Pfd. Heller, damit er des Klosters Güter und Unterthanen nicht bedrücke. Später wurden den Oettinger Grafen, a. 1296 – 950 Pfd. Heller und 1344 – 2000 Pfd. Heller

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 374. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0374.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)