Seite:OberamtNeresheim0381.jpg

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Jagden kamen die Grafen mit großem Gefolg und logirten jährlich 8 Tage im Kloster, wo dann Festlichkeiten stattfinden mußten, 1587 ließ Oettingen in des Abts Abwesenheit eiligst ein Jagdhaus im Kloster bauen, das nach Ohmenheim nachher versetzt wurde. Die ötting. Kanzlei aber will 1673 dem Kloster verwehren, seine öden, heimgefallenen Höfe und Güter zu verkaufen oder zu verleihen, die „precario modo 1608 eingeschlichene“ Steuer von 4–41/2 fl. für einen Bauern, 1–11/2 fl. für einen Seldner, war schon 1660 auf 12–25 fl. resp. 5–6 fl. gesteigert; der öttingensche Amtsvogt sagte laut vor Jedermann: „der Abt sei nicht besser als jeder Bauer ein Unterthan des Grafen“ und selbst innerhalb der Klostermauern versuchte man polizeiliche und obrigkeitliche Gewalt zu üben u. dgl. m. Um dem allem zu entgehen und zugleich das höchste Ziel des eigenen Strebens zu erreichen, entschloß sich Benedict Maria zu einem großen Opfer. Er trat alle Besitzungen und Rechte der Abtei ab in Neresheim, Dossingen, Stetten, Ohmenheim, Dorf- und Weilermerkingen, Ober- und Unterrüffingen, Dehlingen, Hohlenstein, Kösingen, Trochtelfingen, Utzmemmingen, Schweindorf, Dorfen, Weihnachtshof und Fluertshausen, in Balgheim und Schafhausen u. s. w., samt den Patronatrechten zu Rüffingen und Kösingen, 40.000 fl. baar und 9000 fl. liquide Ausstände, nebst Verzicht auf alle öttingenschen Schulden u. s. w., erkannte auch die Herrn Grafen als (Titular-) Schutzherrn an mit gewissen Ehrenrechten. Dagegen wird Neresheim ein freies, exemtes Kloster, auf dessen verbliebenem Territorium (das Kloster mit Zubehörden, Hochstatter Hof, Auernheim, Waldzierten, Groß- und Kleinkuchen, Diepertsbuch, Affalterwang, Elchingen, Ebnat und einzelne Unterthanen in Eglingen, Dischingen, Hofen, Schrezheim, Igenhausen, Ballmertshofen, Ziertheim u. s. w. samt den dazu gehörigen Wäldern) Oettingen auf alle Landeshoheit und Obrigkeit verzichtet. Weiter behält das Kloster die Patronatrechte zu Stadt Neresheim und Ohmenheim und Dehlingen u. s. w. samt Abhör der Heiligenrechnung, während in den öttingenschen Orten die hohe und niedere Jurisdiction über Pfarr-, Meßner- und Schulhäuser den Grafen verbleibt. Alle möglichen einzelnen Verhältnisse werden geordnet und zugleich verspricht Neresheim der Grafschaft von ihren Reichsverbindlichkeiten abzunehmen: 6 Mann Soldaten, 10 fl. 5 kr. 1/3 Heller an jedem Römermonat und 12 fl. an je 2 Kammerzielern. Oettingen verspricht dagegen die Erreichung der Kreis- und Reichsstandschaft zu befördern, die auch wirklich vom Kloster erlangt wurde. Die Oettingenschen Agnaten protestirten zwar gegen diesen Vertrag; alles was sie für eine Pfandschaft von 480 Mark Silber jetzt noch einmal erlangten, schien ihnen eine laesio enormis zu sein! der Kaiser bestätigte jedoch den Vertrag, freilich aber fiengen die Reibungen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 381. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0381.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)