Seite:OberamtNeresheim0387.jpg

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ferner Futterkräuter (dreiblättriger Klee, Luzerne, Esparsette), Kartoffeln, Erbsen, Linsen, Ackerbohnen, Flachs, wenig Hanf und viel Rüben. Von den Getreidefrüchten wird so viel auf der Schranne in Bopfingen verkauft, als zugekauft, so daß das Erzeugniß etwa das örtliche Bedürfniß decken würde. Eigentlichen bedeutenderen Fruchthandel treiben ein christlicher und ein israelitischer Händler.

Der verhältnißmäßig ausgedehnte Wiesenbau bietet ein gutes nahrhaftes Futter, das meist im Ort verbraucht wird und einen tüchtigen Viehstand ermöglicht.

Die Obstzucht, welche sich hauptsächlich mit Mostsorten beschäftigt, hat sich in neuerer Zeit sehr gehoben, läßt aber keinen Verkauf nach außen zu. Die Gemeinde besitzt ausgedehnte Weiden und hat an vielen Stellen, namentlich am Ipf, das Weidrecht (Übertriebsrecht) gemeinschaftlich mit Bopfingen; die Weiden sind gut und an einen fremden Schäfer, der gegen 600 Stück Rauhbastarde laufen läßt, um 800 fl. jährlich verpachtet, überdieß trägt die Pferchnutzung der Gemeindekasse 240 fl. ein.

Die Rindviehzucht (Simmenthaler-, Haller- und etwas Allgäuer Race) wird sehr gut betrieben und durch zwei Simmenthaler Farren verbessert und nachgezüchtet; mit Ausnahme eines Viehhändlers, treiben die Einwohner keinen bedeutenden Viehhandel. Im Spätjahr wird das Vieh noch auf die Wiesen ausgetrieben.

Außer den schon angeführten Einnahmen aus Weide und Pferchnutzung hat die Gemeinde noch folgende:[1] von verpachteten 8–10 Morgen Allmandtheilen 90 fl., von dem verpachteten Fischrechte in der Sechta, die Weißfische, Hechte und Grundeln führt, 9 fl., Jagdpacht 12 fl., vom Ertrag der an den Straßen auf Gemeindegütern und Allmanden stehenden Obstbäume etwa 100 fl., endlich trägt die Schafwäsche 15 fl. der Gemeindekasse ein.

Es bestehen zwei Stiftungen, die des St. Georgs mit 3000 fl. und die Georg Schmidsche mit 800 fl.

Der Ort hat das Recht, in den Monaten Mai und November je einen Krämer- und Viehmarkt abzuhalten.

Was nun die Spuren aus grauer Vorzeit betrifft, so führte durch den Ort die von Bopfingen herkommende römische Consularstraße nach Kerkingen; über die hier gefundenen römischen Alterthümer s. die Ortsbeschreibung von Bopfingen S. 224.

Etwa 1/2 Stunde nördlich von Oberdorf, jedoch schon auf


  1. Die politische und Realgemeinde traf 1847 eine von der K. Kreisregierung genehmigte Übereinkunft, wonach die früher vertheilten Gemeindegüter (etwa 193 Morgen) im Eigenthum der Gemeinderechtsbesitzer bleiben, alles ungetheilte Gemeinderechts-Eigenthum aber mit Schafweidrecht und Pferchnutzung fortan als ein unbeschränktes Eigenthum der Gesamtgemeinde zusteht.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Neresheim. H. Lindemann, Stuttgart 1872, Seite 387. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtNeresheim0387.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)