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seiner tiefsten Erniedrigung“ i. J. 1806 nach Braunau abgeführt und daselbst den 26. August erschossen wurde.

Ferd. Heinr. Aug. Weckherlin, geb. den 23. Febr. 1767, Sohn des Constanzischen Pflegers (Gefälleverwalters), Buchhalter 1793, Rentkammerrath 1797, Hof- und Domänenrath 1804, Geheimer Oberfinanzrath 1807, Staatsrath und Chef der Steuersection 1811, provisorischer Chef des Finanz-Departements 1818, Finanzminister 1821–1827, ungemein verdient um die Reform der württembergischen Finanzverwaltung. Er starb zu Boll den 27. Juli 1828. (Vergl. würt. Jahrb. 1828, S. 59–75.)

Die Markung der Stadt begreift 57061/2 M. 23,7 R., worunter 1712/8 M. Gärten und Länder, 15885/8 M. Äcker (dabei 3572/8 M. willkürlich gebaute Felder), 12637/8 M. Wiesen (wobei nur 33 M. einmähdige) und 4407/8 M. Weinberge. An Baufeld kommen daher weniger als 9/10 M. auf einen Einwohner. – Die Zahl der Weingärtner ist vorherrschend. Auch die Handwerker treiben fast ohne Unterschied nebenbei Feld- und Wein-Bau, daher die Landwirthschaft als weit überwiegende Nahrungsquelle erscheint. Es gibt zwar nicht wenige sehr wohlhabende Familien; allein nicht nur ein großer Theil des Handwerkerstandes kommt mit dem Zerfall der kleineren Gewerbe in seinen Vermögensverhältnissen zurück, sondern es gehen auch von den vielen auf einen geringen Bodenbesitz angewiesenen Weingärtnern Manche der Verarmung entgegen. Von dem größeren Wohlstande, dessen sich einst viele Einwohner erfreuten, verlieren sich, bei der übergroßen Zahl der Gewerbenden und seit der Weinhandel aufgehört, die Spuren mehr und mehr; während in den jüngsten Theurungsjahren 1/3 der Gesammtbevölkerung die öffentlichen Kassen in Anspruch nahm, ist dieß jetzt immer noch mit 1/5 derselben der Fall. – Übrigens sind Boden und Klima dem Feldbau günstig. Wie wenig die Stadt-Markung von Hagelschlag zu leiden hat, wurde schon im allgemeinen Theil erwähnt.

Die Grund-Entlastung ist in Folge der verschiedenen Ablösungs-Gesetze bedeutend vorgeschritten. Von den Gefällen des Staats sind 30 kr. Laudemien, 148 fl. 7 kr. Geldzinse, 80 Sch. 3 V. Fruchtgilten, 1 E. 7 I. 3 Q. Weingefälle, 376 fl. 1 kr. Zehentgefälle und Zehentsurrogatgelder, 286 fl. 40 kr. steuerartige Abgaben und 40 fl. 18 kr. Frohnen in einem Capitalbetrage von 18.228 fl. 14 kr. abgelöst worden [1]; und hat der Staat jetzt nur noch 1486 fl. in Geld und 280 Sch. 4 S. Frucht für den Zehenten, jährlich zu erheben. Die Zehenten des Hospitals – der Gullen- oder Laien-Zehente genannt – kaufte derselbe von dem Schorndorfer Bürger Rudolph Jung, und besaß sie in lehenbarer Eigenschaft


  1. D. h. hier und in den übrigen Orten vom 1. Juli 1818 an bis 30. Juni 1850.
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 88. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0088.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)