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das Kloster auch in anderen Orten begütert, so daß sich damals deren Zahl im Ganzen auf 114 belief. Dazu kamen viele Pfarrsätze und ein sehr bedeutender Waldbesitz, dem ein eigener Forstverwalter vorstand. Die Criminal-Justiz übte jedoch nicht das Klosteroberamt, sondern im Namen des Landesherrn als Schirmvogtes, das Oberamt Schorndorf aus. Hiebei verblieb es bis 1807, wo das Klosteroberamt aufgehoben ward.

Wie die drei Mühlen, so scheint auch Hundsholz seit den ältesten Zeiten zu Adelberg gehört zu haben. Ob der Conradus dictus Bischoff de Hunzholz (St. Archiv), welcher 1294 vorkommt, etwa ein Dienstmann des Klosters war, kann nicht angegeben werden. Das Kloster besaß den Ort ausschließlich und mit allen Rechten. Er bestand 1531 aus 1 Hof, 28 Lehen und 21 Sölden, sowie aus einer Badstube mit dem Kieselbrunnen, deren Inhaber verpflichtet war, auch den Prälaten und Convent „mit Scheren, Schröpfen und Badehalten“ nach Gebühr zu bedienen und den Kieselbrunnen im Bau zu unterhalten.

In der Nacht vom 3.–4. September 1823 brannten in Hundsholz 11 Haupt- und 2 Neben-Gebäude ab.

In kirchengeschichtlicher Beziehung ist bemerkenswerth, daß der zwischen Adelberg und Hundsholz liegende Tobelgrund die Grenze zwischen den Diöcesen Constanz und Augsburg bildete. Indeß Adelberg zu jener, Hundsholz aber zu dieser gehörte, waren in der Ulrichskapelle zu Hundsholz die Episcopalrechte in der Art getheilt, daß Augsburg den größeren und wichtigeren Theil und namentlich das Visitationsrecht hatte.[1] Adelberg, ursprünglich zu der großen Parochie der Stiftskirche Lorch gehörig,


  1. So gibt Cleß III. 438 an. Es fragt sich aber, ob hier nicht die Ulrichskapelle im Kloster Adelberg gemeint sei, in dessen Mitte die augsburgische Kirche ihre Rechte geltend machte. Nach Originalurkunden in St. A. wurde 1420 ein Streit zwischen den Klöstern Adelberg und Lorch, wegen Versehung der „St. Ulrichskapell vnd der Vntertonen, die darein gehörent, die da gelegen ist in der von Adelberg Hof vor dem Closter, die och ein Fili ist vnd pfarret in die Pfarrkirche in Lorch vnd och in Augsburger Bistum gehöret,“ durch Schiedsleute dahin vertragen, daß künftig der Custor des Klosters Adelberg die Kapelle wie indessen versehen solle, mit Verlaub eines Bischofs von Augsburg und von Minne und Freundlichkeit, nicht von Rechtswegen, auch auf stetes Widerrufen eines Abtes von Lorch. Als Belohnung soll der Custor neben dem gewöhnlichen Nutzen jährlich 2 Pfd. Heller und 8 Hühner von der Pfarrei Lorch erhalten. – Als der Abt von Adelberg den Bau einer neuen Kapelle mit Kirchhof zu den h. Maria und Ulrich beschlossen hatte, wurde 1490 unter der Bedingung zugestimmt, daß dieselbe so groß und so ausgerüstet werden solle, daß die Einwohner von Hundsholz und beiden Berkach bequem den Gottesdienst genießen können, daß Adelberg den letztern
Empfohlene Zitierweise:
Rudolph Friedrich von Moser: Beschreibung des Oberamts Schorndorf. J. B. Müller’s Verlagshandlung, Stuttgart 1851, Seite 162. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtSchorndorf0162.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)