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eine eigene Markung „Bruderhof“ bildet. Das Gutsareal beträgt 171 Morgen Äcker und Wiesen, wovon übrigens 67 Morgen (meist Wiesen) auf großherzoglich badischem Gebiet liegen.

Von Einzelgütern des Staats sind hervorzuheben die früher zum Kloster Reichenau gehörigen sog. Aichhalder Äcker auf Witthoh, Markung Tuttlingen, mit einem Meßgehalt von 57 Morgen.

Außer dem Staat haben noch Besitzungen:

a) Der Freiherr von Enzberg zu Mühlheim auf den Markungen Mühlheim, Bronnen (Gemeinde Fridingen) und Nendingen.

b) Der Freiherr von Wiederhold zu Rietheim auf der Markung Rietheim.

Zu a. Die Freiherrn von Enzberg sind schon seit dem Jahre 1409 im Besitz der Herrschaft Mühlheim. Mit ihr sind die Rechte eines Ritterguts verbunden. Das Gut beträgt 1317 Morgen, worunter 898 Morgen Wald.

Zu b. Das Rittergut Rietheim mit Hohenkarpfen kam in Folge der Verheirathung der ältesten Tochter des 1663 gestorbenen letzten Herrn von Karpfen mit Johann Georg v. Wiederhold als Lehen in den Besitz der von Wiederhold’schen Familie. Hohenkarpfen ist neuestens in andere Hände übergegangen. Der Flächenraum des Guts beträgt auf Markung Rietheim, einschließlich 333 Morgen Wald, 522 Morgen.


B. Vormalige Lehens- und Leibeigenschaftsrechte.

a) Ritterlehen. Die oben zu A. aufgeführten.

b) Falllehen. Im Oberamtsbezirk befanden sich keine Falllehen.

c) Erblehen. Diese wurden schon früher allodifizirt und die darauf ruhenden Abgaben abgelöst. Ebenso wurden die Leibeigenschaftsgefälle sowie die Frohnen theils aufgehoben, theils abgelöst.


C. Grundlasten.

Auch diese wurden theils aufgehoben, theils abgelöst.


D. Zehenten.

Sämmtliche Zehentrechte im Bezirk sind durch Ablösung beseitigt worden. Die früheren Zehentberechtigten waren:

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0202.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)