Seite:OberamtTuttlingen0378.jpg

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1275 einen Pleban. Sie soll 1209 von Graf Friedrich von Zollern gebaut sein, wurde 1466 und 1718 reparirt, 1794 durch die Enzberg neuerbaut. Die Sebastianskapelle wurde 1616 eingeweiht, die Welschenbergskirche zuerst 1658 erbaut (s. u.). Die Herrschaft Mühlheim grenzte östlich an die Herrschaften Wernwag und Meßkirch, südlich an die Landgrafschaft Nellenburg und die Grafschaft Sigmaringen, westlich an’s Tuttlinger Amt, an die Herrschaft Konzenberg und einen Theil der Grafschaft Hohenberg, nördlich ganz an diese. Dazu gehörten Mühlheim, Irrendorf, Nendingen, Stetten, Bronnen, Kraftstein, Böttingen, Königsheim, Mahlstetten, Allenspach, Aggenhausen, Buchheim. Die Herrschaft steuerte zum Ritterkanton Hegau. Österreich maßte sich wegen Hohenberg in den meisten Orten die Landeshoheit, hohe und forstliche Jurisdiktion an (vergl. die gelehrte Widerlegung des Oberamtmanns Kuttler von 1790, Arch. Mühlh.) Der 1544 zwischen König Ferdinand als Graf von Hohenberg und Hans Friederich und Rudolf von Enzberg betreffend Hoch- und forstliche Gerechtigkeit abgeschlossene Vertrag setzte fest: den Herren von Enzberg sollte zustehen alle hohe und forstliche Obrigkeit und Gerechtigkeit über Mühlheim und Zubehör auf dem rechten Donauufer, doch unbeschadet dem, was, niederem Gerichtszwang anhängig, in bemeldtem Bezirk von Alters her zu Fridingen gehört; ferner die hohe Obrigkeit über das auf der anderen Seite liegende Altmühlheim, sowie das Dorf Stetten in und außerhalb Etters mit Zwing und Bännen und über die dazu gehörigen Mühlen; endlich die hohen Gerichte, Strafen und Bußen in den Ettern der Dörfer und Höfe Irrendorf, Königsheim, Böttingen, Mahlstetten und Allenspach, überdies, soweit sich ihr Zwing und Bann erstreckt, auch die niedere Gerichtsbarkeit. Auch sind die Hauptleute der Herrschaft Hohenberg schuldig, den Herren von Enzberg und ihren Erben jedes Jahr einen Hirsch und zwei Sauen zu fangen und nach Fridingen oder Egesheim zu liefern. Dagegen steht dem König Ferdinand und jedem künftigen Hauptmann der Herrschaft Hohenberg zu: erstens aller Forst und Forstgerechtigkeit in dem Enzbergischen Gebiet links von der Donau bis zur Herrschaft Hohenberg, ferner alle malefizischen Strafen und Bußen hoher und forstlicher Obrigkeit außerhalb Etters der Dörfer und Höfe Irrendorf, Königsheim, Böttingen, Mahlstetten und Allenspach. Auf dem Schafhof Gründelbuch hatte der Besitzer der Herrschaft die hohe und forstliche, Kloster Salem die niedere Jurisdiktion. 1

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 378. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0378.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)