Seite:OberamtTuttlingen0457.jpg

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weggefangen und diesem einen Schwur erpreßt. „Item sie haben auch auf mich gehalten auf dem Hoberg und bei der Lichtenwartenberg“. Ferner nahmen sie aus der Kirche in Thalheim Bruns Fässer, den Zoll u. a. „Item sie ächten und bannen mit ihrem Landgericht die von Thuningen, Thalheim, Rietheim und fahen auch mir mein Federspiel und jagen und hagen und wehren mir Eicheln und Äpfel und felgen und kohlen und raifen, und wollten mir einen Platz machen zu Thuningen, die Fischenz daselbst zu wehren zu der vorgenannten Dörfer Zwing und Bännen, und alle Herrlichkeit mein ist und in ihrer Grafschaft nicht liegt.“ Bei der Eroberung von Lupfen hätten sie ihn und die Seinen auch zu Gefängnis gebracht und 3 Tage besessen. Sie hätten ihm Rietheim und die Burg Rietheim, was halb sein war, verbrannt (Schaden 500 fl.), ebenso Thalheim, das halb sein war und das sie ein ganzes Jahr wüst legten (Schaden 600 fl.), ebenso Asp, das Dorf und die Mühle, was halb sein war (Schaden 200 fl.); zu Hausen auf Vrenen hätten sie 40 Haupt Viehs genommen, und einem Lupfen’schen Eigenmann zu Thalheim 40 Haupt Viehs. Der Hanselmann (fürstenb. Diener) habe zu Trossingen 60 Ochsen genommen (Schaden 400 fl.) Tädigung wegen dieser Dinge zwischen Fürstenberg und Lupfen durch Bürgermeister und Rath der Stadt Rottweil 9. Sept. 1424 (a. a. O. S. 124); Vertrag zu Ulm 8. März 1425 (S. 128): beide Parteien sollten einander um ihre Ansprüche „billig gerecht“ werden. 10. Okt. wird die Sache vor Herzog Ludwig von Baiern gebracht (S. 133). Supplikation, Bericht, Befehl etc., welchergestalt ao. 1582 Vogt, Gericht und Gemeinde Thalheim die Güter am Lupferberg zwischen Thalheim und Durchhausen, so sie viel Jahr her um bestimmte Verzinsung inne gehabt und genossen, um 4934 fl. 15 kr. erblich sein verkauft worden, daraus sie dann zu ewiger Gilt jährlich außer jedem Morgen 4 Sri. Zelgfrüchten in die Kellerei zu Tuttlingen reichen sollen. Item welcher Gestalt der Trieb und Waidgang am Lupfenberg, so die von Thalheim auch gegen Verzinsung inne gehabt, dem Herrn Kammermeister J. H. Gut von Sulz nach verloffener strittiger Besteinung (neben 41/2 Mannsmahd Wiesen und 2000 fl. Hauptguts) von neuem zu Mannlehen angesetzt und verliehen worden; von diesem an die Thalheimer um 1500 fl. wieder verliehen. Das Neuhölzle von 500 Jchrt, welches nach Gut zu dem Lehen gehören soll, ist derer von Th. Eigenthum. (St. Arch.) 1

Lupfisches Kunkellehen von Stühlingen: 1344 hat Hermann der Jäger v. Konzenberg einen Zehnten zu Thalheim (s. o.). 16. Mai 1348 verkauft derselbe sein Gut z. Thalheim an Elsbeth v. Tannegg um 30 Pfd. H. mit Konsens Herrn Heinr. v. Wartenberg. 1363 macht Lupfen demselben gen. Spät Zehnten in Thalheim und Thuningen zum Kunkellehen; 1443 hat Heinr. Jäger gen. Spät Zehnten in Thalheim; 1495 Ant. Höppenlin das Schuppaßgut; 1504 hat Hans Knobloch v. Reischach Zehnten. 1563 hat Veit v. Reischach Zehnten zu Thalheim. Die Lehen wurden pappenheimisch, dann fürstenbergisch; abgelöst bis 1842. 1527 ist Lehensmann Heinr. Heini, 1532 Mart. Heini, 1550 Brosy

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 457. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0457.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)