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von Thuningen, Güter in der Langenschiltach zu Lehen. (Fürst. U. B. 2, 352). Dieser H. und sein Sohn Konrad erkaufen 1368 den Theil von Langenschiltach, welcher der Familie Falkenstein gehörte, um 412 fl. Münz (Mart. 87). 1385 Siegel des Villinger Bürgermeisters Konr. v. Thuningen auf schräg gestelltem Wappenschild in jedem Feld eine gestielte Rose (Mone Z. s. 9, 483, vgl. Glatz Rottw. Regg. S. 48). 1385 erkennt das Stadtgericht Villingen und der dasige Bürgermeister Konr. von Thuningen die Unrechtmäßigkeit einer Forderung eines gewissen Ulrich v. Ewatingen in Betreff des Guts zu Stockburg, welches St. Georgen gehörte, und stellen einen Urtheilsbrief an Heinr. Abt von St. Georgen aus. (Mart. 282). Konrad von Thuningen urkundet ferner 30. Jan. und 11. Febr. 1383 (Z. f. für Gesch. d. OR. 30, 2 S. 186); wird von der Stadt Thengen als Bürge in einem Verkauf gestellt (Mone Z. s. 13, 363); derselbe siegelt 26. April 1390 (Fürst. U. B. 2, 539). Um 1396 darf die Stadt Villingen mit Bewilligung der Herren von Lupfen einen Weg durch Thuningen machen. (Sattl. Top. 344.) 1396 verkauft Henno Friedrich von Schwenningen die Erblehenschaft des Hauses zu Villingen zur Hälfte an Burgis von Blumberg und zur Hälfte an Hermann des Tainingers Haus mit Hof und Scheuer an Bürger Clewin in Villingen (Mone Z. s. 8, 235). 1398 Amtenhausen: Berthold der Jäger von Thuningen baut ein Gut in Schwenningen. (Arch. Donauesch.) 1399 hat ein Gut von Lupfen zu Lehen Albrecht Stäheli von Hüfingen, Heinrich Jäger, gen. Spät 2 Kornzehnten; Dietrich der Kanzler, Bürger zu Rottweil hat den Hof zu Lehen, da der Kirchensatz inngehört; den Bauhof hat zu Lehen Benz Pfähler von Rottweil und des Hirseggers Gut und das Herrengut und den Zehnten, ein Gut ferner Rudi Gerwe v. Villingen; Hug Wurstlin von Thuningen den Bauhof der Wiglinen Hof, den Zehnten. (Salb. Donauesch.) 23. Aug. 1406 eignen Gr. Heinrich zu Fürstenberg und seine Söhne Bernh. dem Thuninger von Villingen für 50 Pf. g. H. den Hof zu Tauchingen, den derselbe bisher von ihnen zu Lehen trug. (Fürst. U. B. 3, 30.) 1408 begabt Hans von Thuningen 200 fl. und diejenigen Güter, welche er von Fürstenberg zu Lehen hatte, mit Einwilligung des Gr. Konrad an seine Ehefrau Anna, Tochter des Villinger Bürgers Konr. Enger, und trägt sie selbst seiner Frau als Lehensträger vor, mit der Bestimmung, daß sie nach seinem Tode binnen Jahresfrist einen neuen Träger stelle, ansonst das Lehen zurückfalle. 1409 hat Peter Thuninger zu Villingen von Fürstenberg zu Lehen einen Hof zu Pfohren und einen zu Tauchingen (Fürst. U. B. 3, 55). 18. Jan. 1412 erlaubt Gr. Konr. von Fürst. dem Hans von Thuningen zu Villingen die Güter in der Langenschiltach und im Verenbächli aus der Vogtei für 200 fl. pfandsweise zu versetzen. (Fürst. U. B. 3, 75.) 1413 s. Thalheim (Streitigkeiten zwischen Lupfen und Fürstenberg). 13. Nov. 1417 zog sich Hans von Thuningen auf das Leibgeding zurück und gab vor dem Hofgericht zu Rottweil seiner Frau und seinen 4 Kindern seine noch übrigen Güter, 12 an der Zahl, die er in der Umgebung von Rottweil, am Kaiserstuhl und anderwärts besaß, mit dem Vorbehalt von 60 fl. Leibgeding (Mart. 89, vgl. Fürst. U. B. 3, 117). 1427 starb Hans von Thuningen, worauf (6. Febr.) die Güter in der Langenschiltach und der Thurm zu Tauchingen dem Bernh. v. Thuningen als Träger Hansen, Mathisen und Kunraden von Thuningen geliehen werden (Fürst. U. B. 3, 185); und 1428

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Tuttlingen. H. Lindemann, Stuttgart 1879, Seite 468. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:OberamtTuttlingen0468.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)