Seite:Oberamt Aalen 081.jpg

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geschieht der Holztransport ohne besondere Vorrichtungen und wird durch ausgedehnte und gute Weganlagen sehr erleichtert.

Die Holzpreise im Revier Aalen, das so ziemlich im Mittelpunkt des Oberamtsbezirks gelegen ist, haben betragen für

in den Jahren
1820. 1830. 1840. 1850.
1 Klftr. buchene Scheiter 7 fl. 10 kr. 7 fl. –   kr. 11 fl. –   kr. 8 fl. 24 kr.
1 Klftr. buchene Prügel 5 fl. 35 kr. 5 fl. 40 kr. 8 fl. –   kr. 6 fl. –   kr.
1 Klftr. tannene Scheiter 4 fl. 28 kr. 4 fl. 45 kr. 6 fl. 48 kr. 5 fl. –   kr.
1 Klftr. tannene Prügel 3 fl. 21 kr. 3 fl. 15 kr. 5 fl. 24 kr. 3 fl. –   kr.
1 K.-fuß eichen Stammholz 8 kr. 10 kr. 11 kr. 10 kr.
1 ditto tannen Stammholz 4 kr. 2 kr. 7 kr. 6 kr.

Zur Vergleichung mit den älteren Holzpreisen dienen folgende Notizen: anno 1479 erlaubte der Abt von Königsbronn den Pächtern seiner Eisenhütte, das nöthige Holz unentgeltich aus seinen Waldungen zu nehmen, nur mit Schonung der Eichen. 1539 dürfen die Hüttenpächter das nöthige Holz aus den Ellwangen’schen Waldungen nehmen, gegen einen Zins von 2 fl. 30 kr. per Morgen. 1688 in Heidenheimer Forsten zu 5 fl. per Jauchert. 1769 werden den Königsbronner Pächtern zugesichert 600 Klafter Scheiterholz à 30 kr.

Die Kohlenpreise in Wasseralfingen und Umgegend waren für

1 Zuber tannene. buchene.
1670 16 kr. 20 kr.
1770 41 kr. 53 kr.
1802/03 1 fl. 1 kr. 4 Hl. 1 fl. 53 kr. 2 Hl.
1839/40 1 fl. 32 kr. 2 fl. 35 kr.

Die Nebennutzungen dehnen sich in den Laubholzwaldungen hauptsächlich auf Streu und Gras aus, während die früher sehr stark betriebene Rindviehwaide der Stallfütterung immer mehr weicht. Ähnlich verhält es sich auch in den Nadelholzwaldungen mit der Viehwaide, von welcher nur noch einzelne Berechtigte oder Privatwaldbesitzer Gebrauch machen. Dagegen ist die Nadelreis- und Moosstreunutzung fast allgemein im Gang. Die in früherer Zeit sehr stark betriebene Harznutzung und mit ihr die Pechsiedereien und Kienrußhütten nehmen mit jedem Jahr mehr ab. Mast und Waldsamen werden in gewöhnlicher Weise benützt. Die Gewinnung der Fichtenrinde zum Gerben ist von größerem Belang, als die der Eichenrinde.

Die Holzberechtigungen auf Staatswaldungen, meist in Bauholzabgaben zu Lehengebäuden bestehend, sind größtentheils abgelöst, und auch das sogenannte Gnadenbrennholz, welches die vormals Ellwangen’schen Unterthanen mehr aus Vergünstigung, als aus einem Privatrechtstitel

Empfohlene Zitierweise:
: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 081. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_081.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)