Seite:Oberamt Aalen 128.jpg

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neben ihm noch ein Jungkenn’scher und v. Bernardinscher Amtmann zu Adelmannsfelden saßen.

Die Adelmännischen Güter wurden im vorigen Jahrhundert durch einen Amtspfleger und Amtsschreiber verwaltet, an deren Stelle nachher ein Obervogt trat. Eine „Gemeindeordnung“ hatte Erhard v. Adelmann 1589 für seine Besitzungen gegeben und Wilhelm v. A. auf Schechingen und Hohenstadt „Gebote und Verbote des Adelmannschen Gebiets“ in 48 §§.; Philipp Rudolf Anton v. Adelmann erließ 1748 eine Armen-, Polizei-, Mahl-, Bräu- und Rechnungsordnung, welche 1773 revidirt und bestätigt worden ist.

Ein sogen. Pflegamt bestand in Niederalfingen, welches die Verwaltung und Justiz neben den Einkünften des genannten Ritterguts besorgte. Die höhere Instanz war die gnädigste Herrschaft; Richtschnur für die Verwaltung war eine „Polizeiordnung für die Herrschaft Niederalfingen“ in 61 §§.

Die beiden v. Wellwartischen Linien hatten ihre besondern Amtsvogteien in Essingen und Laubach, welche – wie auch ihre Herrschaften, in keiner näheren Verbindung mit einander standen.

Für die Herrschaft Lauterburg-Essingen bestand ein Schöffengericht zu Essingen unter dem Vorsitz des herrsch. Vogtes, das mehrmals Todesurtheile ausgesprochen hat und vollstrecken ließ.

Eine Dorfordnung hat 1547 Jörg Heinrich v. W. erlassen.

Die niedere Obrigkeit wurde zu Essingen durch alljährliche Gerichtstage besorgt, in späterer Zeit unter gemeinschaftlichem Vorsitz des wellw. Vogtes und des v. Degenfeld’schen Vogtes von Eybach. Es sind dabei, wie auch über alle Untergangssachen, pünktliche Protokolle geführt worden.

Die ritterschaftlichen Besitzungen alle waren dem Schwäbischen Ritterkantone Kocher einverleibt und steuerten zu demselben. Selbst mehrere der an Ellwangen zurückgefallenen Rittergüter oder neuerworbenen ritterschaftl. Besitzungen standen in diesem Connex und konnten sich demselben nicht mehr entziehen.

Schon 1630 befahl Kaiser Ferdinand dem Abte, der Ritterschaft die vorenthaltene Contribution und Quartiersanlage verabfolgen zu lassen, zu Heuchlingen und Ahelfingen. Wegen verweigerter Collectation erfolgte 1769 ein neuer Kaiserl. Befehl und 1779 gestand Ellwangen in einem Vertrage, wenigstens in einem Theil dieser Besitzungen, das Recht der Ritterschaft zu.

Die Steuern wurden von da in die Kanton Kochersche Steuerkasse zu Eßlingen geliefert.

Für die Reichsstadt[ws 1] Gmündischen Besitzungen war zuletzt das vorgesetzte Amt zu Iggingen.


Anmerkungen [WS]

  1. Berichtigung: Reichsstadt statt Reichsstand
Empfohlene Zitierweise:
: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 128. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_128.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)