Seite:Oberamt Aalen 189.jpg

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sind; da auch die Herrn v. Winkenthal ihre bekannten Besitzungen mehr in der Umgegend von Gmünd und weiter abwärts im Remsthale haben, so bleibt es sehr zweifelhaft, ob jene Herrn, deren Name in die Geschichte des Oberamts nirgends eingreift, hieher gehören.

An der Spitze des reichsstädtischen Gemeinwesens von Aalen stand zuerst ein Reichsamman, neben ihm ein Rath mit dem Bürgermeister an der Spitze (magister civium et consules oppidi Aulen z. B. 1394), welche allmählig die ganze politische Gewalt an sich zogen. Karl IV. verlieh ihnen bereits 1374 eine gewisse Competenz in peinlichen Justizsachen und schon vor 1418 hatte die Stadt das Ammanamt an sich gebracht, gegen eine jährliche Reichung von 10 fl. an die Landvogtei in Schwaben. In Folge davon scheint mit dem Geschäftskreis auch der Titel Amman oder Schuldheiß eine Zeit lang den Bürgermeistern gegeben worden zu seyn, deren es jetzt zwei waren und erst im 17. Jahrhundert drei wurden. Späterhin heißt der ihnen zunächst untergeordnete städtische Officiant – Schuldheiß, z. B. 1628 bis gegen Ende des Jahrhunderts. Neben den Bürgermeistern gab’s ein paar Stättmeister aus dem Rath. Privilegien erhielt die Stadt von den Kaisern Karl IV., Wenzel, Sigmund, Ferdinand I. und Rudolf II. in den Jahren 1366, 1374, 1398, 1418, 1559 und 82, besonders das Bürgerrecht, die peinliche Gerichtsbarkeit, die Befreiung von den kaiserlichen Hof- und Landgerichten sowie auch die Märkte betreffend.

Die Verwaltung der Stadt und die Gerechtigkeitspflege geschah weniger nach geschriebenen Gesetzen, als nach Herkommen und Gewohnheit. Der Rath übte das Recht der Selbstergänzung und je am weißen Sonntag war Schwörtag, an welchem die ganze Bürgerschaft den Bürgermeistern und dem Rath jährlich schwören mußte auf die Artikel der Stadt. Doch blieben Mißhelligkeiten nicht aus; besonders klagte man über Vetterschaftswesen im Rathe, über eigennützige Verwaltung der Einkünfte, Mißhandlung von Bürgern u. dgl. Dieß führte zu einem Vertrage zwischen Rath und Bürgerschaft 1514, worin Abhülfe versprochen und die Aufstellung von auch zwei Stättmeistern aus der Bürgerschaft zugestanden wurde, – offenbar zur Kontrolle.

Unter Karl V. entging Aalen einer Reformation seiner Verfassung nicht; eine kaiserliche Kommission am 24. Januar 1552 änderte dieselbe in mehr aristokratischem Sinn, in Folge davon kehrten aber innere Zerwürfnisse wieder und unter Vermittlung etlicher Reichsstädte, besonders Ulms, kam 1591 ein neuer Vertrag zu Stande, in welchem wahrscheinlich vom Rathe eine Bürgerrepräsentation von 24 Männern zugestanden wurde. Doch bedurfte es 1605 und 1614 schon wiederum der Vermittlung und wurde den 22. April 1615 ein neuer

Empfohlene Zitierweise:
: Beschreibung des Oberamts Aalen. J. B. Müller's Verlagshandlung, Stuttgart 1854, Seite 189. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Aalen_189.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)