Seite:Oberamt Biberach 174.jpg

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Rechberg in den Besitz von Kelmünz. Aber die alte Grafschaft war jetzt mannigfaltig zerstückelt und in einzelne Herrschaften vertheilt. Doch gehörten noch Babenhausen und Osterberg dazu, auch wurde die Herrschaft Illeraichen wieder damit vereinigt. Ulrich v. Rechberg d. ä. theilte nach Sattler (Geschichte der Gr. I. 160) seine und seiner Gattin Güter unter seine zwei Söhne Ulrich und Hans. Der Erstere erhielt Sindelfingen und andere benachbarte Güter, der Sohn Hans aber die oberländischen Besitzungen und darunter Kelmünz. Ulrich veräußerte Sindelfingen schon 1351 wieder an die Grafen Eberhard und Ulrich v. Würtemberg; Kelmünz aber blieb im Rechbergischen Besitze. Doch besaßen die Rechberg die Herrschaft, wenigstens theilweise, nur in lehenbarer Eigenschaft, das Obereigenthum blieb mit der Pfalzgrafschaft Tübingen verbunden, und kam, als diese von den Pfalzgrafen Göz und Wilhelm, den Neffen (nicht den Brüdern und noch weniger dem Vater und Onkel) der Agnes v. Rechberg 1342 an den Grafen Ulrich verkauft wurde, mit derselben an das Haus Würtemberg, das von dieser Zeit an Lehensherr nicht nur von Kelmünz, sondern auch von Babenhausen und andern alten Bestandteilen der ehemaligen Grafschaft Kelmünz war. Im Jahr 1344 wurden die v. Rechberg erstmals mit Kelmünz und der Waibelhub von Würtemberg belehnt. Nach einem fast 500jährigen Besitze wurde die Herrschaft Kelmünz 1789–90 von den v. Rechberg an die v. Schwarzenberg für 700.000 fl. verkauft.[1] Erst nach diesem Verkauf wurde die würtembergische Lehenschaft aufgehoben, und durch einen Vertrag vom 27. Februar 1791 auf die Rechbergischen Besitzungen Treffelhausen und Nenningen übertragen. Von kürzerer Dauer war der Rechbergische Besitz der Herrschaften Babenhausen, Osterberg und Illeraichen. Babenhausen, das nach mehrfachem Wechsel 1363 von den Herren v. Rothenstein – Heinrich v. Rothenstein wurde 1346 von Würtemberg damit belehnt – durch Kauf an die v. Rechberg gekommen war, wurde 1539 von Gaudenz v. Hohen-Rechberg zu Kelmünz und seinem Bruder Georg, zu Osterberg gesessen, mit Brandenburg und Dietenheim an den Freiherrn Anton Fugger verkauft. Die Würtembergisch-Tübingische Lehenschaft hatte der Käufer schon voraus, am 20. December 1538, bei dem Herzog Ulrich von Würtemberg für die Summe von 36.000 fl. abgelöst. S. Raisers Viaca S. 91, wonach sich auch die Sattlerischen Angaben berichtigen und erläutern.


  1. Nach dem topogr. Lex. von Schwaben blieben von der Verkaufssumme 400.000 fl. unablöslich als Familienfideicommiß auf dem Gute stehen. Diese Angabe wurde von den baierischen Commissarien zur Zeit, da die Herrschaft sequestrirt war, 1809 für grundlos erklärt.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 174. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_174.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)