Seite:Oberamt Biberach 207.jpg

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Graf erhielt dagegen den Blutbann zu Lehen. Im Jahr 1806 wurde die reichsunmittelbare Grafschaft unter würtembergische Hoheit gestellt und bildet nun seitdem eine der Standesherrschaften des Königreichs. Im Jahr 1821 wurden von der vormaligen Heggbachischen Landschaftskasse 30.000 fl. Schulden auf den Staat übernommen.

4) Heggbachmühle, Mahlmühle und Gut an der Dürnach mit 3 Einwohnern, vormals Eigenthum des Klosters, jetzt des Gutsherren.

5) Luxenweiler, kath. Weiler 3/8 Stunden von Maselheim mit 15 Einwohnern.

6) Zum Stein, kathol. Weiler 5/8 Stunden von Maselheim mit 30 Einwohnern.

7) Ziegelhütte, mit 8 Einwohnern, gutsherrliches und vormals klösterliches Eigenthum.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Biberach. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1837, Seite 207. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Biberach_207.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)