Seite:Oberamt Blaubeuren 197.jpg

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dem Weiler Sotzenhausen und den Höfen Ober-Schelklingen und Muschenwang. Die beyden Dörfer, besonders Schmiechen, das ehemals ritterschaftlich war, wurden jedoch erst im Verlaufe der Zeit dazu gezogen. Die Rechtsverhältnisse dieser Herrschaft waren auf eine eigene Weise getheilt, welche eine Quelle ewiger Streitigkeiten war. Die Landeshoheit war österreichisch, die Grund- und Lehens-Herrschaft ausserhalb der Stadt urspringisch; die Gerichtsherrschaft aber war in der Art getheilt, daß der Graf die hohe Gerichtsbarkeit in der ganzen Herrschaft auszuüben hatte, die Criminal-Gerichtsbarkeit hingegen mit der Stadt Schelklingen, und die niedere Gerichtsbarkeit in dem Klostersgebiete mit dem Kloster theilte, bis sie letzterem durch Vertrag von 1708 gegen ein jährliches Recognitionsgeld von 50 fl. allein überlassen ward. Übrigens stand die ganze Herrschaft unter dem österreichischen 0beramt Altdorf, und steuerte als ein Theil von Schwäbisch-Österreich zur österreichischen Landschaftskasse zu Ehingen. Es waren deßwegen auch nicht nur die Herrschaft im Ganzen, sondern auch die einzelnen Theile – die Stadt Schelklingen und das Kloster Urspring, für sich vorderösterreichische Landstände.

Dieser eigene Zustand erklärt sich am deutlichsten aus der Geschichte der Herrschaft. Es hatte nehmlich die ursprüngliche Herrschaft Schelklingen ihre eigenen Besitzer, die Herren von Schelklingen, welche von den Grafen von Schelklingen, deren Dienstleute sie allen Umständen nach waren, wohl zu unterscheiden sind. Von diesen Herren, von welchen in den Jahrbüchern des Klosters Zwiefalten ein Eberhard von Sealkilingen im Jahr 1089 als Wohlthäter dieses Klosters erscheint, stifteten die Brüder Rüdiger, Albrecht und Walther von Schelklingen, 1127, das Kloster Urspring. Nach ihnen kommt noch ein Walter von Schelklingen vor, der im J. 1184 dem Kloster Zwiefalten sein Gut zu Gruibingen schenkte; er scheint der letzte seines Geschlechts gewesen zu seyn. Noch ehe aber das Geschlecht erloschen war, traten die Grafen von Berg in den Besitz der Herrschaft ein,

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_197.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)