Seite:Oberamt Blaubeuren 231.jpg

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Wegs gesagt, er sey zum König auf Erden bestimmt, sein Reich werde tausend Jahre dauern, und nach ihm werde sein Geschlecht regieren. Er warb einige Anhänger, und ließ sich zu Ulm Krone, Scepter, Schwert, Dolch, ein mit Pelz ausgeschlagenes Gewand, einen seidenen Leibrock und einen Sternenhimmel machen. So ausgerüstet begab er sich mit 10 Anhängern in das einsame Lauterthal und überredete einen Müller zu Lautern, daß er ihm und den Seinigen seinen Stall zur Heerberge einräumte. Von hier aus glaubte die neue Majestät ihr Reich am schnellsten zuerst über Würtemberg ausbreiten zu können, das mit der österreichischen Regierung, unter der es damals stand, unzufrieden, ihr am empfänglichsten für den Plan schien. Der längere Aufenthalt der Gesellschaft und ihr Verkehr wurde bald dem Müller verdächtig, er machte eine Anzeige und der König mit seinem ganzen Hofe wurde unversehens in der Nacht überfallen und gefangen nach Stuttgart abgeführt. Der noch in frischem Andenken stehende Bauernaufruhr beschleunigte den Prozeß; Augustin und seine Genossen wurden zum Tode verurtheilt. Am 30 März 1530 wurde Augustin auf einem Karren durch die Straßen von Stuttgart geführt, auf bestimmten Plätzen mit glühenden Zangen gezwickt, sodann auf dem Markte mit demselben Schwert hingerichtet, das er sich in Ulm für seine Königswürde hatte verfertigen lassen, und sein Körper hierauf verbrannt. Die Andern wurden zu Nürtingen, Tübingen und Blaubeuren enthauptet und verbrannt. Vergl. Crusius Schw. Chronik II. S. 228., Sattler Herzoge II. 202. und III. Beyl. 151 und 152. Am besten ist die Geschichte erzählt von Herr Prof. Veesenmayer in der Zeitschrift: Die Denkmähler. Band I Heft I. Augsburg 1819.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Blaubeuren. Stuttgart: J. G. Cotta'sche Buchhandlung, Stuttgart und Tübingen, 1830, Seite 231. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Blaubeuren_231.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)