Seite:Oberamt Ehingen 092.png

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bisher als landesfürstlicher Beamter dem Gemeinwesen vorgestanden hatte, selber zu wählen; 1376 und 1412 wurde ihr das Besteurungsrecht von den Herzogen Leopold und Albrecht über alle in ihrem Gebiete Begüterte „edel oder unedel, Pfaffen, oder Laien,“ jedoch unbeschadet althergebrachter Freyheiten, eingeräumt; 1402 und 1455 wurde ihr Zoll und Umgeld für 8000 fl. überlassen; 1402 erhielt sie auch die Erlaubniß ein Kaufhaus zu bauen, 1430, 1486 und 1511 die Erlaubniß zu Errichtung von Jahrmärkten, so wie 1444 die Vergünstigung, daß kein Jude in dem Stadtgebiet sich aufhalten, und 1559, daß keiner auf ein Gut leihen, oder eines kaufen dürfe. Herzog Albrecht ertheilt ihr i. J. 1447 auch die Befreyung von Kriegsdiensten, in der Art, daß kein Unterthan eine Reise zu thun schuldig seyn solle, denn allein in merklichen Nothdürften, und auch dann nicht mehr und nicht weiter, als von einem Mittag zum andern.

An der Spitze der Verwaltung standen der Amman, Bürgermeister und Rath, und nachdem ersterer von der Stadt selbst gewählt werden durfte, vertrat ein Pfleger oder Landvogt die Interessen des Landesfürsten. Der Rath theilte sich in den innern und in den äußern Rath; letzterer bildete eigentlich einen Bürgerausschuß; und seine Mitglieder wurden Repräsentanten genannt. Sowohl diese, als die Mitglieder des innern Raths, der eigentlich die Regierung bildete, der Amman und Bürgermeister, wurden von der Bürgerschaft, früher auf bestimmte Zeit, später auf lebenslang gewählt; der Rath wählte dann die städtischen Beamten – Seckelmeister, Spitalpfleger, Waldmeister. Außerordentliche Fälle wurden an die Bürgerschaft gebracht, und diese war, ohne Unterschied, ob Gewerbe treibend, oder nicht, in 14 Zünfte eingetheilt, wovon die bürgerlichen Bauern die 14te ausmachten.

Diese Verfassung und Einrichtung bestand bis zu Anfang des vorigen Jahrhunderts. Als aber ums Jahr 1708 von der östr. Regierung Oberämter errichtet wurden, wurde Ehingen unter das Oberamt Burgau, das seinen Sitz zu Günzburg


Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 092. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_092.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)