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Kirchenlehen) belehnt; er verkaufte es aber mit Laupheim an Pankraz von Freyberg für 20.000 fl. und als dieser 1581 ohne männliche Erben starb, erhielt Conrad von Welden, einer seiner Erben das Lehen, dessen Familie es noch besitzt. Im 30jährigen Kriege wurde Schwörzkirch ganz verbrannt. Bey dem Ort hat man eine herrliche Aussicht; in und um denselben sind schöne Obstgärten, auch ein Hopfengarten.


35. Oberdischingen,

ein kathol. Pfarrdorf auf dem linken Donauufer, an der Ulmer Straße, 2 St. unter Ehingen, mit 935 Einw., F. A. Blaubeuren, Sitz eines grundherrlichen Rentbeamten; Grund- und Patronatsherr, Graf Schenk von Castell. Die Zehnten beziehen der Grundherr und die Pfarrey gemeinschaftlich, der Antheil des Grundherrn ist mit 685 fl. 21 kr. im Cataster.

Gefälle haben der Staat 117 fl. 47 kr., der Grundherr 4681 fl. 42 kr, die Pfarrey 60 fl. 18 kr., Stifts- und Kirchenpflege 93 fl. 52 kr., Gemeindepflege 5 fl. 51 kr., darunter 518 Sch. 13/4 Sr. Dinkel, 3961/2 Sch. Haber. – Die Baulast der Kirche haben aushülflich der Gutsherr und die Pfarrey, das Pfarrhaus baut letztere.

Oberdischingen ist ein Rittergut, das ehemals hohe und niedere Gerichtsbarkeit mit dem Blutbann hatte, und dem Ritter-Canton Donau einverleibt war. Das Gut ist Mannlehen; ehemals ging es von der Herrschaft Wiesensteig zu Lehen mit Ausnahme des sogenannten Ochsenzehnten, der östr. Lehen war. S. Tab. II. Zu dem Gut gehören auch eine Brauerey mit Bannrecht, und die als Erblehen verliehene Fischerey in der Donau, Schafweide und Pferchrecht, Mühlzwang etc. Der reine Ertrag des Guts ist zu 5 bis 6000 fl. angegeben[1].


  1. Oberdischingen ist der Hauptort der Gräfl. Schenk v. Castellschen Besitzungen in dem Oberamte, deren Bestand folgender ist:
    1) durch besondere Käufe erworbene Orte: Bach, Oberdischingen und Wernau;
    2) Bestandtheile der vormaligen Herrschaft Berg: Altbierlingen, Berg und Grafenwald;
    sodann Gefälle und Rechte zu Bockighofen, Dettingen, Dinten- und Herbertshofen, Ehingen, Griesingen, Heufelden, Kirchbierlingen, Kirchheim, Obermarchthal, Schaiblinshausen, Sontheim und Weisel; lauter Überreste der Herrschaft Berg, und in Beziehung auf Rechte und Regalien, wie die der Herrschaft Ehingen, Ausflüsse der alten Grafenrechte. Wie die Herrschaften Berg und Schelklingen, oder, wie es in Lehensbriefen heißt – „die beyden Graf- und Herrschaften Schelklingen und Berg“ zuerst pfandweise für 30.000 fl., und dann 1735 als Mannzinslehen gegen einen jährlichen Canon von 600 fl. an die Grafen von Castell gekommen, ist zum Theil bey Ehingen schon bemerkt, und wird seiner Zeit bey Schelklingen noch näher erörtert werden.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ehingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1826, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ehingen_169.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)