Seite:Oberamt Gmuend 227.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

vom 4. Mai 1849, im Betrag von 150 fl., deren Zinsertrag zur wöchentlichen Almosen-Austheilung verwendet werden soll.

19) Stiftung der Frau Anna Straßer, Hans von Horkheims Wittwe dahier, laut Stiftungsreverses d. d. Sct. Hieronymustag 1443. Dieselbe hat dem Spital 2000 Pfund Heller zu Unterhaltung der 8 ärmsten gebrechlichen Personen also legirt, daß um den Zins à 3%, mit jährlich 60 Pfund Hellern denselben täglich 2 Maas Wein (ausgenommen in der Fastenzeit), 50 Stück Eier wöchentlich, alle Sonntage 4 Pfund Kalbfleisch zu Braten, auch jährlich 50 Pfund Unschlitt gereicht und daneben eine Magd unterhalten werden soll, die sonst Niemand als ihnen diene

20) Stiftung des verstorbenen Dekans Hofmeister vom 18. Mai 1857; Stiftungskapital 100 fl. mit der Bestimmung, daß der Zins hieraus jährlich den etwaigen armen Nachkommen des Kaufmann Anton Majer in der Schmidgasse zu verabfolgen sei; im Fall kein armer Verwandter desselben mehr vorhanden wäre, soll der Zins zum Besten des Instituts der barmherzigen Schwestern verwendet werden.

21) Nach einer Urkunde vom Jahr 1499 ist die Gräflich von Rechbergische Familie berechtigt, für die dem Spital zugeflossenen Vermögenstheile zwei ihrer Herrschaft angehörigen Personen die Pfründe im hiesigen Spital zu ertheilen.

22) Stiftung des Jakob Storr, weil. Bürgermeisters dahier, d. d. Ostern 1681; Stiftungskapital 200 fl. mit der Bestimmung, daß jedes Quartal eine heilige Messe für den Stifter gelesen und der Zins an die der Messe beiwohnenden Hospitaliten vertheilt werden soll.

23) Stiftung des M. Johann Schleicher laut Testaments vom 2. Januar 1666, mit der Bestimmung, daß alle Quatember 2 fl. 57 kr. an die Hospitaliten vertheilt werden sollen.

24) Nach Stiftungsbrief vom 9. Dezember 1561 haben sich Bürgermeister und Rath zu Gmünd gegen Bürgermeister und Gericht in Canstatt, Schultheiß und Gericht in Münster, Schultheiß und Gericht in Lorch verbindlich gemacht, jährlich und zu ewigen Zeiten auf Sct. Nicolaus, des heiligen Bischofs Tag, 4 Stück schwarzwollen gesiegelt Tuch à 11 Bd. (zusammen 112 Ellen) anzukaufen und solche gegen Quittung ohne weitere Kosten an besagte Orte zur Vertheilung an die ärmsten Personen (jung oder alt) abzugeben. Bei Verlust des Tuchs darf kein Geld dafür genommen oder abgegeben werden.

25) Laut Stiftungsbrief vom 15. Dezember 1562 sind für 100 fl. Hauptgut jährlich an Sct. Luciä der heiligen Jungfrau und Märtyrintag an Schultheiß und Gericht zu Lorch 4 fl. zu bezahlen, wofür Schuhe zu kaufen und unter die ärmsten und bedürftigsten Leute auszutheilen sind

26) Vermöge eines von Thomas Haas, gewesenen Chorherren zu Backnang ausgestellten Stiftungsbriefs vom 30. Juni 1558 hat derselbe 3100 fl. unter der Bedingung legirt, daß der Zins zu Ankauf von Tuch

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_227.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)