Seite:Oberamt Gmuend 245.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

1325 und 36; Heinrich Wolf 1322 und 26; 1331 Walther Kurz und ein zweiter 1382; 1348 Johann v. Rinderbach der jung; 1375 Johann der Burgertaler; Sifrid Häberling 1395 und wieder ein Heinrich Wolf 1399: lauter Geschlechter.

Zunächst blieb dem Schultheißen der höhere Rang; wo beide gemeinschaftlich auftreten, wird er vor dem Bürgermeister genannt, umgekehrt erstmals 1333. Die Rathsherren aber wurden theils aus der alten Bürgergemeinde, theils aus der Gesamtgemeinde gewählt, und zwar so, daß der alte Schultheiß und die verbleibenden Mitglieder des inneren Raths ohne den äußeren Rath an die Stelle der jährlich austretenden Hälfte neue Rathsherren wählten. Der ergänzte Rath wählte sodann den Bürgermeister. Es bestand also der Gesamtgemeinde gegenüber immer noch eine ziemlich aristokratische Verwaltung. Das genügte aber bald dem aufblühenden Handwerkerstande nicht mehr, und um 1360 mußte den Zunftmeistern (der 8 zu Gmünd entstandenen Zünfte) das Recht zugestanden werden, selbst auch zusammentreten und bei gewissen Angelegenheiten vom Rathe beigezogen zu werden. Deßwegen werden seitdem (z. B. 1364) in den Urkunden wechselnd genannt bald: Wir Bürgermeister, Rath und Zunftmeister – bald: Wir Bürgermeister und Rath – seltener: Wir Bürgermeister und Bürger des Raths und alle Bürger gemeinlich – bei Verhandlungen in Bürgerversammlungen.

Offenbar hatte sich gebildet ein engerer, in 2 „Bänke“ getheilter Rath, d. h. ohne die Zünfte – und ein weiterer Rath, d. h. mit den Zunftmeistern. Der Zunftmeistereid sagte deßwegen auch: um jede Sache, darum sie vom Rath gefragt werden, wollen sie das Beste rathen, und – Richter wollen sie wählen nach der Stadt Gewohnheit. Denn 1398 hatte König Wenzel verfügt, die Bestellung des Gerichts solle durch den Rath und die Zunftmeister geschehen, und sollen 6 Richter von den Bürgern (den rathsfähigen Geschlechtern) und 6 von der Gemeinde gewählt werden; bestätigt 1401 u. s. w. Seitdem erscheinen beständig neue Namen unter den Richtern.

Das kaiserl. Schultheißenamt, meistens direct oder von dessen Inhabern einem Stadtbürger, aber auch an Fremde (z. B. 1360 an Kaiser Karls Hofschreiber Konrad von Bissingen) übertragen, wurde vor 1361 (da gelöst) und wieder 1375/76 an Graf Eberhard von Württemberg verpfändet; von Karl IV. 1387 wird Wilhelm von Rechberg als Reichsschultheiß genannt, sofort übertrug der König das Amt dem Cunz Münzmeister von Hall, welcher der Stadt gelobte, Niemand von Freveln wegen zu hart oder heftig zu sein. 1402 verleiht König Rupert dem Conrad von Freyberg-Aschau das Schultheißenamt und Umgeld, in dessen Namen 1404 Heinrich von Westernach Schultheiß ist zu Gmünd. C. von F. vermiethete das

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 245. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_245.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)