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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

Augsteindreher, Kammmacher,* Buchbinder,* Böllensdreher, Wachsmacher,* Glasmaler, Lebzelter,* Glas- und Steinschneider.

II. Tuchmacherzunft: Tuchmacher, Tuchscheerer, Schneider, Hutmacher, Kürschner, Schwarzfärber, Zeugmacher, Leineweber, Raschmacher.*

III. Schmidzunft: Goldschmide, Sensen-, Messer-, Huf- und Waffen-, Kupferschmide, Schlosser, Büchsenmacher, Uhrmacher, Maurer, Steinhauer,* Kantengießer, Nagelschmide, Spengler.*

IV. Bäckerzunft: Bäcker, Häfner, Fischer, Ziegler.

V. Gerberzunft: Roth- und Weißgerber, Lederbraiter.*

VI. Schusterzunft. (Niemand sonst).

VII. Küferzunft: Küfer, Kübler, Bildhauer,* Dreher, Schreiner, Zimmerleute, Wagner, Büchsenschafter,* Sieber, Wannenmacher, Müller, Pflästerer,* Orgelmacher,* Bader und Barbierer.

VIII. Metzgerzunft: Metzger, Wirthe,* Fuhr- und Karrenleute.*

In keiner Zunft waren die Perückenmacher* und Hugger oder Grempler, für welche schon 1522 eine besondere Gewerbsordnung verfaßt wurde; auch eine Bierbrauerordnung wurde 1707 gemacht. Das Branntweinbrennen wurde 1667 auf Nachsuchen den Becken und Wirthen erlaubt; um 1700 war dieses Getränke, anfänglich blos Arznei, schon gang und gäbe.

Alle obigen Gewerbe, soweit nicht ein * dabei steht, hatten ihre obrigkeitlich legalisirte Ordnung, und die Acht- und Oberachtmeister, von den Handwerksgenossen unter sich erwählt, samt den „Rügern“ (delatores) sahen darauf, daß jedes Gewerbe vorschriftsmäßig betrieben wurde, visitirten wohl auch die fertige Waare und beglaubigten die kaufmannsgute Waare mit einem Zeichen, wie z. B. der Einhornstempel auf den Sensen war. Im Rathe behandelten die sogenannten Zweierherrn die (geringfügigeren) Handwerkssachen, manchmal aber lagen einzelne Zünfte auch mit dem Rath im Streit, so die Metzger 1497 wegen einer Verfügung des Unschlitts und der Lichter wegen.

Jede Zunft bildete eine Corporation welche einen Jahrstag, Morgens in der Kirche, Nachmittags in der Herberge, (wo der Stubenmeister ordnete) festlich beging, meist auch durch einen Umzug der Gesellen mit Musik durch die Stadt; allerlei Bräuche gelten als heilige Überlieferung z. B. die „gelben Wecken,“ die Osterfladen u. dgl. Ein besonderes Ehrenrecht genoßen die Metzger durch ihren Umritt an Fastnacht und das Ziehen des Palmesels an Ostern. Meist bildete die Zunft auch eine geistliche Brüderschaft mit gewissen Leistungen auch für das ewige Heil ihrer Angehörigen. Jedes Handwerk mußte in regelrechter Lehrlingszeit erlernt werden und eine Wanderschaft von drei Jahren wurde z. B. 1694 wieder eingeschärft. Für manche Waaren gab’s gemeinschaftliche Verkaufslokalitäten, wie z. B. 1370 eine Tuchbank genannt wird, 1363 eine Fleischbank, letztere unten

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 255. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_255.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)