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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

im alten Rathhaus. Besonders normirt war die Bäckerei durch Preisvorschriften (z. B. in späterer Zeit: kostet 1 Viertel Korn 5 Batzen oder 18 Batzen so sollen 6 Pfund Brod kosten 4 kr. oder 13 kr.; kostet 1 Viertel Korn 3 Batzen oder 18 Batzen soll ein Weißbrod wägen 24 Loth oder 9 Loth). Niemand sollte zwei Gewerbe betreiben, damit auch Andere desto eher ihr Fortkommen finden. Die Unterthanen waren mit ihren Bedürfnissen ganz an die Stadt gewiesen.

Nach dem Einheimischwerden der Baumwollenstrickerei wurde 1687 den Strickerinnen verboten unter die Thore zu sitzen, wo sie Geschwätze machen u. dgl.; auch eiferte der Magistrat dagegen, daß viele dieser jungen Frauenspersonen sich von ihren Eltern emancipiren wollten.

Die Gmünder Waaren wurden hauptsächlich auf dem Handelsweg und durch Hausiren vertrieben. Vom Großhandel gibt Zeugniß, daß um 1800 je eine italienische, französische, schweizerische, holländische, österreichische, preußische, bayerische und sächsische Handlung bestand; die Händler kamen auf den Messen und Jahrmärkten herum fast in ganz Deutschland. Auch in der Stadt wurden einige Märkte abgehalten. Zum ältesten Jahrmarkt im April hatte Kaiser Sigmund 1430 einen zweiten verliehen, auf Ursula, Karl V. gewährte einen dritten 1548 auf Inventio crucis. Kaiser Max II. erlaubte 1566 den Markt an Kreuzerfindung auf St. Luciä Tag zu verlegen, wo zugleich Vieh- und Pferdemarkt war, auf welchem die Unterthanen ihre Pferde und Fohlen zuerst zum Verkauf bringen mußten, ehe sie anders wohin gingen, und es hatten die Rathsmitglieder das Vorkaufsrecht. Die Marktordnung hielt der Stadtschultheiß aufrecht, – im Harnisch. An allen Wochenmärkten wurde bis 10 Uhr eine Fahne ausgesteckt und so lang durften blos Gmünder kaufen, nachher erst auch Auswärtige. Auch das vertheuernde Zwischenkaufen war verboten. Eine Vorschrift über Gewicht, Maß und Elle wurde zuletzt 1687 gegeben.

Die Pfahlbürger oder Beisaßen mußten jährlich 10–50 fl. bezahlen, genoßen aber dafür „der Stadt Freiheiten, Schutz und Schirm.“ Allmählig schlichen sich aber auch Leute ein, welche kaum 4–1 fl. zahlen konnten, auch gar nichts als Klagen verursachten, daß sie nur Holz- und Feld- oder Gartendiebstähle begehen, ihre Kinder betteln lassen u. dgl. Der Rath verbot, dergleichen Proletarier aufzunehmen in eine Wohnung.

Von den edlen Künsten wurde jedenfalls die Malerei geübt. Wir fanden z. B. einen Maler, Meister Ytel Martin 1414 (im Siegelschild ein Antoniuskreuz mit den drei Schildchen des Malerwappens belegt) und c. 1520 einen Maler Thomas Beg, 1650 Joh. Philipp Küchler, Maler und des Raths.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 256. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_256.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)