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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

standen ursprünglich in vielfacher und freundlicher Beziehung mit Gmünd, was sie durch ansehnliche Schenkungen und Stiftungen für’s Spital, an Kirchen und Klöster bethätigten; auch eigene Häuser besaßen sie in der Stadt, z. B. 1326 und 1510 erwähnt. Doch war die Vermischung der Besitzungen, das Freipürschrecht der Stadt, ihre Anziehung auf die Unterthanen des Adels eine fruchtbare Gelegenheit zu Zwistigkeiten, welche auch reichlich ausbrachen. 1416 vertrauten Graf Hans v. Helfenstein und sein Schwager Heinrich v. Hohenrechberg ihre Urkunden der Stadt an, das 1425 ausgebrachte kaiserl. Privilegium aber, daß keine Stadt des Reichs eigene Leute der Herren v. Rechberg zu Unterthanen annehmen soll, ist natürlich gegen Gmünd hauptsächlich gerichtet gewesen. Darum befehdeten einander beide auch sehr heftig im großen Städtekrieg 1447/49 durch Streifzüge mit Raub und Brand u. s. w. Die Gmünd’sche Niederlage 1449 s. o. Hans v. Rechberg befehdete Gmünd bis 1459 und 1465 verglich sich die Stadt mit Heinrich v. Rechberg zu Weissenstein über allerlei Streitpunkte. Differenzen namentlich über die Jurisdiction und die Jagd veranlaßten 1560 einen Proceß beim Reichskammergericht, der 1569 verglichen wurde und 1580 lieh Gmünd seine Gefängnisse für unruhige Rechberg’sche Unterthanen. 1584 gestand der Magistrat der Burg Hohenrechberg einen eigenen Jagdbezirk zu. Die Gemeinschaft der katholischen Interessen hatte die zwei Nachbarn einander näher geführt. Aber schon 1590 erregten „thätliche Reden“ Veits v. Rechberg unter dem Schmidsthor bösen Hader, Veit v. R. selbst wurde verhaftet. Bald nachher führten die Hexenprocesse der beiden Herrschaften zu gegenseitigen Bezüchten und Anklagen; selbst die angesehensten Bürger und Rathsherrn wurden von Rechberg’schen Hexen angegeben. Noch einmal nach dem 30jährigen Krieg brachen so bittere Streitigkeiten aus, daß beide Herrschaften 1666/68 ihren Unterthanen allen Verkehr verboten, jeden Besuch der Rechbergischen in der Stadt zum Handel oder nur zum Gevatterstehen und umgekehrt auch das Wallfahren der Gmündischen auf den Rechberg. Der anhängige Proceß wurde 1668 verglichen und seitdem ordentliche Nachbarschaft gehalten.

In Betreff des Verhältnisses der Stadt Gmünd zu den deutschen Kaisern wollen wir dem schon Gesagten eine kurze Zusammenstellung der wichtigeren Privilegien und Verwilligungen beifügen. Gewöhnlich bestätigten alle Nachfolger die Begnadigungen der Vorgänger, freilich manchmal ohne sich auch daran zu binden. Reichslehen war der Blutbann, späterhin auch auf das ganze Gebiet selbst in gemischten Orten ausgedehnt (1433, 1559). Über die Art, das Gericht zu besetzen, verfügte König Wenzel 1398 und Bestimmungen über die appellable Summe, sowie über Gerichtssporteln, wurden 1449 gegeben. Erhöhung der Frevelstrafen gestattete Karl V. 1548. Befreiung

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 282. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_282.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)