Seite:Oberamt Gmuend 290.jpg

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Karl Eduard Paulus der Ältere unter Mitarbeit von seinem Sohn Eduard und – für das Geschichtliche – von Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd

mit den Nachbargemeinden Streitigkeiten über die Grenzen der beiderseitigen Weidrechte; innerhalb der Gemeinde über Einfangen früher offener Güter, über Errichtung neuer Höfe oder Selden oder Häuser auf der Almand u. dgl. m. Die Rangstufen im Gmünder Gebiet waren: ganze und halbe Bauern, Seldner und Häusler. Die Güter selbst waren zum Theil frei (vgl. oben Waibelhub), meistens aber Erblehen oder Fallgüter und die Stadt kaufte häufig Erbgüter an, um sie als Fallgüter wiederum hinzuleihen, auf einen oder 2 Leiber (Mann und Frau), mit Weglösin und Handlohn. Viele Einwohner des Bezirks waren auch verschiedenen Herrschaften leibeigen; namentlich die v. Rechberg und die Schenken von Limburg hatten hin und her zerstreut viele Leibeigene. Die Stadt sah in ihren Unterthanen entschieden eine untergeordnete Menschenrasse; noch 1727 wurde geboten: kein Bürger soll ein „Bauersmensch“ heirathen, – sie haben denn wenigstens 300 fl. Vermögen. Auch sah man es sehr ungern, wenn die Gmünder (namentlich an Aderlaßtagen) in die Landorte zogen (gar vollends zu Ausherrischen), um zu zechen; ein Verbot erging z. B. 1753.

Die ganze Verwaltung des Gmünder Magistrats war bei den Unterthanen gar nicht beliebt; sie beschwerten sich namentlich über Steuerdruck und unbillige Steigerung der Frohndienste, und über hundert Jahre dauerten die Streitigkeiten, s. oben, bis 1792. Erst die württembergische Besitzergreifung machte den alten Klagen ein völliges Ende, freilich aber um andere zu bringen, z. B. die Konscription, deren Befürchtung schon 1794 eine Art Revolte verursacht hatte. Viele Aufregung verursachte da und dort besonders auch die Theilung der Gemeindegüter, welche von württembergischen Beamten allen Einwohnern gleichmäßig zugesprochen wurden, während die alten Hofeigenthümer ein ausschließliches Besitzrecht zu haben glaubten nach den ältern Verhältnissen. Doch sind jetzt die frühern Unterthanen zu völlig gleichberechtigten Mitbürgern der Stadtgemeinde geworden und die Ablösung hat Grund und Boden auch frei gemacht.


Geschichtliches von den Parcellen.
Die Markung der Stadt wurde 1724 im Oktober vermessen.
a) Die Mühlen.

Eine besondere Beachtung fordern die Mühlen, deren Gmünd außerhalb und in der Stadt nicht wenige besaß. – Schon 1321 verglichen sich die Herren v. Rinderbach mit Gotteszell über den gemeinschaftlichen Bau des Wehrs unterhalb Rinderbach zum Behuf der Rinderbach’schen Schindelmühle, der Gotteszeller Erlenmühle und Wiesenmühle und des Lönigers Mühle. Wo „die Schindelmühl vormals gestanden“ steht heute noch die Rinderbacher Mühle, schon z. B. 1362 so genannt, als sie Conrad im Steinhaus an Johann

Empfohlene Zitierweise:
Karl Eduard Paulus, Eduard Paulus, Hermann Bauer: Beschreibung des Oberamts Gmünd. Stuttgart: H. Lindemann, 1870, Seite 290. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Gmuend_290.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)