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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim


|2. Sägholz ||align="center"|auf||align="center"|auf |- |    über 16" m. D. ||align="center"|8 kr.||align="center"|6 kr. |- |    von 12—16" m. D. ||align="center"|7 kr.||align="center"|5 kr. |- |colspan="3" align="center"| 
Kleinnutzholz (per 100 stärkste Qualität) |- |    Hopfenstangen ||align="center"|12 fl. 30 kr.||align="center"|10 fl. — kr. |- |    Bohnenstecken ||align="center"|— fl. 54 kr.||align="center"| — fl. 48 kr. |- |    Baumstützen ||align="center"|6 fl. 40 kr.||align="center"| 3 fl. 20 kr. |- |colspan="3" align="center"| 
Klafterholz (per Klafter) |- |    Buchene Scheiter||align="center"|9 fl. 57 kr.||align="center"|8 fl. 25 kr. |- |    Buchene Prügel||align="center"|7 fl. 50 kr. ||align="center"|6 fl. 40 kr. |- |    Eichene Scheiter||align="center"|7 fl. 54 kr. ||align="center"|6 fl. 48 kr. |- |    Nadelholzscheiter||align="center"|6 fl. 18 kr. ||align="center"|4 fl. 54 kr. |- |    Nadelholzprügel||align="center"|4 fl. 48 kr. ||align="center"|3 fl. 31 kr. |- |colspan="3" align="center"| 
Wellen (per 100)) |- |    Buchene Wellen||align="center"|3 fl. 52 kr. ||align="center"|3 fl. 31 kr. |- |    Nadelholzwellen||align="center"|1 fl. 36 kr. ||align="center"|2 fl. — kr. |}


Die Nebennutzungen beschränken sich hauptsächlich auf Waldgras, Waldweide und Waldstreu; die Mast ist von keinem Belang; Theer und Harz wird nicht gewonnen.

Die Holzberechtigungen sind größtentheils abgelöst, so daß gegenwärtig in den zu dem Forst Ochsenhausen gehörigen Staatswaldungen nur noch eine Brennholz-Gerechtigkeit besteht; ebenso findet in den Staatswaldungen des Forsts Söflingen noch eine Holzgerechtigkeitsabgabe von jährlich 4 Klafter birkene Scheiter und 800 St. Wellen Statt.

Die Holzdiebstähle sind nicht häufig, dagegen kommen Weidexcesse nicht selten vor. Die Gemeindewaldungen sind größtentheils sogenannte Gerechtigkeitswaldungen, so zwar, daß meist eine gewisse Anzahl der Ortsbürger, namentlich die Bauernhöfebesitzer, zur Benützung derselben berechtigt sind. In neuerer Zeit wurden in mehreren Gemeinden dergleichen Waldungen vertheilt und den Berechtigten als Eigenthum überlassen, welche dann theilweise den ihnen zugefallenen Antheil mit Vortheil ausstockten und in Felder verwandelten.

f) Weidewirthschaft. Das Areal der eigentlichen Weiden beträgt nach der Landesvermessung 2.3856/8 Morgen, hievon sind ausschließlich mit Gras bewachsen 2.1134/8 Morgen, theilweise mit Holz bestockt 272 Morgen. Die Gemeinden besitzen 74 % des Weideareals.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 055. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_055.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)