Seite:Oberamt Laupheim 078.jpg

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Bruno, welch letzterer bei einer Theilung den Hauptbestand der Grafschaft Kirchberg erhalten hatte und dessen Mannsstamm schon mit seinen Söhnen ausstarb, erhielt in der Mitte des vierzehnten Jahrhunderts ein Drittel hievon; zwei Drittheile kamen später in die Hände Ulrichs, Vogts von Mätsch in Tirol, auch eines Kirchberger Tochtermanns (Gemahl Agnesens, der Tochter des Grafen Wilhelm und Enkelin des obigen Grafen Bruno), der am 10. Aug. 1366 dem genannten Grafen Heinrich von Werdenberg, Oheim seiner Gemahlin, dessen Drittheil für 5000 Pfund Heller abkaufte und sich auch „Graf von Kirchberg“ benannte. Dieser Ulrich und seine Ehewirthin Agnes übergaben aber schon den 2. Febr. 1379 ihre Grafschaft Kirchberg abermals einem Eidam, dem Gemahl ihrer Tochter Udelhild, Mainhard, Pfalzgrafen zu Kärnthen, Grafen zu Görtz und Tirol († 1385), von welchem sie noch dessen Söhne, die Grafen Heinrich († 1454) und Johann Mainhard von Görtz erbten, übrigens im Streit mit dem zweiten Gemahl ihrer Mutter Johann, Burggraf von Magdeburg, Grafen von Hardeck, gegenüber welch’ letzterem das königliche Hofgericht zu Constanz im Jahre 1415 zu Gunsten der Görtzer Grafen entschied. Gleichwohl brachte der Kirchberger Mannsstamm die ganze Grafschaft wieder an sich; der Graf Konrad von Kirchberg, von der ältern allein noch im Mannsstamm blühenden Kirchberg-Wullenstetter Linie, hatte 1398 und in den folgenden Jahren den Antheil genannter Udelhild gegen einen ihr und ihrem Gemahl zu zahlenden jährlichen Abtrag von 200 Goldgulden zeitweise inne, Konrad’s Sohn, Graf Eberhard († 1440), ließ sich in den Jahren 1417 und 1418 von Uldelhildens Söhnen, den Grafen Heinrich und Johann Mainhard von Görtz deren Antheile verpfänden, und zuletzt ließen sich Konrad’s Enkel, Konrad († 1470) und Eberhard († 1472), von Ulrich dem jüngern Vogt von Mätsch, Graf von Kirchberg den 12. März 1459 für 2300 rheinische Gulden dessen Grafschaft Kirchberg (d. i. den Restantheil an derselben) käuflich abtreten, um dieselbe Summe, um welche solche der Verkäufer erst am 2. März zuvor von Udelhildens Enkelsohn, Johann, Pfalzgraf von Kärnthen und Grafen von Görtz (Sohn obigen, im Jahre 1454 verstorbenen Grafen Heinrich’s) erworben hatte. Aber kaum etwas erstarkt schwächte sich das Haus wieder durch die Theilung, indem die zuletzt genannten Grafen Konrad und Eberhard, welche schon im Jahre 1441 ihren damaligen kleinen Besitz Stück für Stück getheilt hatten, jetzt auch mit der neuen Erwerbung dasselbe vornahmen. Darauf häuften sich die Schulden, welche beinahe die Herrschaft in die Hände der Stadt Ulm gespielt hätten, dergestalt, daß

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 078. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_078.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)