Seite:Oberamt Laupheim 105.jpg

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letzteren an der Stelle der lästigen Joche die Kummeten üblich sind.

Nach der Dreifelderwirthschaft baut man Dinkel, Hafer, Gerste, Roggen und nur wenig Hülsenfrüchte; in der zu 9/10 angeblümten Brache werden hauptsächlich viele Kartoffeln, Rüben, Bodenkohlraben, Klee, der meist grün verfüttert wird, und nur wenig Hanf und Reps gezogen. Der Flachsbau wird ziemlich ausgedehnt betrieben; übrigens ist, obgleich die Gemeinde im Jahr 1843 eine Wasserröste einrichten ließ, doch die Thauröste noch ziemlich allgemein, und auch bei der Nachbehandlung des Flachses wird der gehörige Fleiß nicht angewendet. Der Hopfenbau findet in geringer Ausdehnung statt, und Kraut kommt nur in besondern Ländern zum Anbau.

Der durchschnittliche Ertrag eines Morgens beträgt an Dinkel 7 Scheffel, an Hafer 4 Scheffel, an Gerste 3 Scheffel und an Roggen 4 Scheffel. Der höchste Preis eines Morgens Acker ist 450 fl., der niederste 125 fl. Die ergiebigsten Felder liegen in der Flur „heilige Gärten“, die geringsten auf der „Bibri“.

Der Anbau von Gemüsen und Küchengewächsen wird meist nur für den eigenen Bedarf gepflegt; auch ist die Obstzucht von geringem Belang, obgleich in neuerer Zeit von Seiten der Gemeinde auf das Pflanzen fruchttragender Bäume an Straßen u. s. w. Sorge getragen wird und eine Gemeindebaumschule seit dem Jahr 1846 angelegt ist.

Die meist zweimähdigen Wiesen, von denen der größere Theil bewässert werden kann, mehrere aber der Entwässerung bedürfen, sind sowohl hinsichtlich der Ertragsfähigkeit, als in ihren Preisen, welche sich von 75–300 fl. bewegen, sehr verschieden. Die ergiebigsten liegen in dem Rottumthale gegen Baustetten, die geringsten in der sogenannten Hölle und überhaupt in der Riedebene, wo häufig etwas saures Futter erzeugt wird. Der durchschnittliche Ertrag wird zu 8–20 Centner Heu und 3–10 Centner Öhmd per Morgen angegeben.

Seit der im Jahr 1790 eingeführten Stallfütterung haben sich die Wiesen sehr verbessert, auf welche das Austreiben des Rindviehs nur noch nach Michaelis stattfindet. Das Schafweiderecht gab früher zu manchen Streitigkeiten zwischen den beiden Gutsherrschaften und der Gemeinde Veranlassung, welche den 19. Januar 1833 dahin geschlichtet wurden, daß die Weide nebst Pferchnutzung von den Gutsherrschaften und der Gemeide gemeinschaftlich verpachtet und jedem Theil 1/3 des Erlöses zukommen solle. Durch Vertrag vom 6. Juli 1840 überließ die Staats-Finanzverwaltung,

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_105.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)