Seite:Oberamt Laupheim 127.jpg

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die Schleicher’schen Rechte und Besitzungen für 2579 fl., brachte nach und nach fast den ganzen Ort an sich und blieb im Besitz bis 1803. Das Kloster Heggbach besaß mehrere einzelne Güter, auch zwei ansehnliche Bauernhöfe (Wechsler Nachr. von Biberach 195).

Laut Vertrag vom 18. September 1535 gehörte die hohe Gerichtsbarkeit in Baltringen innerhalb Etters dem Spital Biberach, außerhalb Etters der Landvogtei Ober- und Niederschwaben (Wegelin Landvogtei 2, 163), die Niedergerichtsbarkeit gehörte überall dem Spital Biberach; später verlieh die Landvogtei ihren Antheil an der hohen Gerichtsbarkeit in Baltringen, sowie in Baustetten, Mietingen und Sulmingen an das Kloster Salem, welches solche gegen ein jährliches Recognitionsgeld zu Lehen trug (letzter Lehenbrief vom 6. September 1791).

In dem Jahre 1491 erhielt der Ort, welcher früher hälftig zu Laupheim und hälftig zu Sulmingen pfarrte, durch Stiftung der Einwohner mit Genehmigung der Äbte von Salem und Ochsenhausen eine eigene Kirche (dem heiligen Nicolaus geweiht) und eine selbstständige Pfarrei, wobei die jährliche Leistung einer Recognitionsgebühr an die Pfarrei zu Laupheim und Sulmingen zur Bedingung gemacht wurde. Das Patronat derselben hatte das Kloster Ochsenhausen, dann der Fürst von Metternich, seit 1825 Württemberg.

In den Jahren 1542 und folgenden machte Biberach vergebliche Bemühungen, die Reformation einzuführen mit Hülfe Ulms, in dessen Schutz Ochsenhausen stund, wiewohl Ochsenhausen sich widersetzte. Der Rücktritt des Abts Georg von Weingarten und die Wahl seines Nachfolgers Gerwigk Blaurers, zugleich Abts von Ochsenhausen, eines gewandten, entschiedenen Gegners der Reformation, vereitelte die Sache (Näheres in der Geschichte des Reichsstifts Ochsenhausen 78 ff.).

Im Jahr 1636 war durch die Pest der Ort fast ganz ausgestorben.

In Folge des Lüneviller Friedens von 1802 kam durch den Reichsdeputationsreceß von 1803 mit der Reichsstadt Biberach der Haupttheil des Ortes an Baden, der früher dem Kloster Heggbach gehörige Großzehent nebst einem Walddistrict an den Grafen von Plettenberg (vergl. Mietingen), durch die Rheinbundsacte von 1806 kam alles unter württembergische Oberhoheit. Maximilian Friedrich Graf von Plettenberg starb 1813, und vererbte seine Güter auf sein einziges Kind Marie, welches sich im Jahre 1833 mit Nicolaus Franz Maria Alexander Grafen von Esterhazy vermählte.

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Karl Eduard Paulus: Beschreibung des Oberamts Laupheim. Stuttgart 1856, Seite 127. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Laupheim_127.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)