Seite:Oberamt Leutkirch 105.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der andern an die Grenzen der Grafschaften Kempten und Rothenfels bis auf den Arlberg, von hier mit Inbegriff der vor demselben gelegenen Herrschaften Bregenz, Feldkirch, Pludenz, Simmerberg sammt Hohenegg und Neuburg, den Rhein hinab bis wieder an den Bodensee erstreckt. Die zahlreichsten Freien in dem Pürsdistrikte waren die der alten Grafschaft Eglofs (s. O.A. Beschr. v. Wangen S. 164) und des untern und obern Sturzes. Das Obengesagte scheint darauf zu deuten, daß diese Freien nicht, wie man von andern geschlossenen Reichsdörfern annimmt, erst aus der Zersplitterung des Herzogthums Schwaben oder nach dem Erlöschen der hohenstaufenschen Dynastie hervorgingen, sondern daß sie entweder ursprünglich Gemeinfreie waren, welche, während andere dieser Art immer mehr herabgedrückt, allmälig zur Unterthanenschaft herabsanken, durch irgend ein Zusammenwirken glücklicher Umstände in ihrer alten Verfassung sich erhielten, oder daß sie, was wahrscheinlicher ist, ursprünglich fiscalini oder servi regii waren, die ihre Manumission aus den domaniis imperii vom Kaiser mit Geld erkauften. Dieß mit Wegelin (S. 37), Dacheröden (Verf. eines Staatsrechts der fr. Reichsdörfer S. 59) u. A. als das Wahrscheinlichste anzunehmen, bestimmt uns hauptsächlich die urkundliche Nachricht von den Freien von Eglofs, die sich olim pecunia propria reichsfrei gekauft hatten (s. O.A. Beschr. von Wangen a. O.). Wo solche Freie vereinzelt waren, wie in der Pürs, sind sie in der Folge unter die Landeshoheit der Dynasten und Herren gekommen, in deren Territorien sie saßen und in deren Schutz sie sich begeben hatten; wo sie eine ungetrennte Masse bildeten, wie auf der Haide, oder wenigstens die Mehrzahl ausmachten, wie im Eglofsschen, da hat sich ihre Unmittelbarkeit länger erhalten. Ein großer Theil der Freien wohnte rings um die alte Leutkirche her, und es ist nicht zu bezweifeln, daß die Bewohner des Orts, welcher sich um dieselbe allmälig bildete, selbst zu den Freien gehörten, bis der zu einer Stadt erwachsene Ort sich eine

Empfohlene Zitierweise:
Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 105. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_105.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)