Seite:Oberamt Leutkirch 108.png

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Aus den Zeiten ihrer wirklichen Unmittelbarkeit haben wir keine Nachrichten von den freien Leuten. Die ältesten Dokumente, welche ihrer Erwähnung thun, sind zugleich auch die Urkunden der Verpfändungen, welche der kaiserlichen Reverse ungeachtet, wiederholt mit ihnen vorgenommen wurden. Wie oben gesagt worden, so waren ums Jahr 1300 wahrscheinlich die Montforte im Besitze der Pfandschaft, welche von Kaiser Heinrich VII. eingelöst und 1311 an Dietegen von Kastel nebst der Burg Zeil und der Stadt Leutkirch um 800 Mark verpfändet wird. (Urk. von 1311 und 1313 s. unten bei Zeil). Wie lange diesem Dietegen von Kastel die Freien verpfändet blieben (wegen der Stadt und Zeil s. unten), weiß man nicht mit Bestimmtheit zu sagen. Aber schon 1330 bestätigt K. Ludwig der Bayer (Wegelin n. 7) die von K. Friedrich dem Schönen den Montforten oder Grafen von Bregenz abermals eingeräumte Pfandschaft der Freien zugleich mit der Stadt, empfängt dafür von Hugo Graf von Bregenz 700 M. S. (Wegelin n. 8), und schlägt 1333 weitere 200 Mark auf diese Pfandschaft. Der im Jahr 1337 von demselben Kaiser ertheilte Bestätigungsbrief aller ihrer Freiheiten (s. oben und Weg. n. 4) hinderte nicht, daß von Kaiser Karl IV. im Jahr 1364 unter andern auch die Freien auf der Haide mit ihren Steuern an seinen Landvogt in Ober-Schwaben Ulrich, Grafen zu Helfenstein, verpfändet wurden, ohne daß die Montfort’sche Pfandschaft eingelöst worden wäre, welche derselbe Kaiser im Jahr 1348 dem Grafen Wilhelm zu Tettnang sogar selbst bestätigt hatte. Daher blieben die Montfort fortan im Besitz der Pfandschaft, während Kaiser Karl dem Grafen von Helfenstein 1366 eine weitere Summe auf diese Pfandschaft schlägt (Weg. n. 10, 11) und sie

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_108.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)