Seite:Oberamt Leutkirch 114.png

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von seiner Eigenthümlichkeit verlor, nicht mehr unserem Bezirke an, indem Leutkirch, wohin die Dingstätte von der alten Haidkapelle weg schon im 15ten Jahrh. verlegt worden zu seyn scheint, im Jahr 1514 aufhörte, eine der vier Mallstätten zu seyn, wogegen diese Eigenschaft auf die Stadt Isny überging. So wenig als man angeben kann, in welchem Verhältniß das Frei-Landgericht zu dem gleich nach der Stellung der Freien unter die österreichische Landvogtei eingesetzten Gericht in Tautenhofen (s. oben) gestanden habe, ebensowenig läßt sich die Ursache der gänzlichen Wegverlegung des uralten Haidgerichts aus der Gegend, ausmitteln. Den häufig angegebenen Grund, daß in Leutkirch keine tüchtigen Urthelsprecher mehr zu finden gewesen seyen, wieß diese Stadt von jeher mit Indignation zurück (s. Loy S. 109). Nach Wegelin (I. S. 227) geschah es in Folge eines landgerichtlichen Fried-Geleitbruches, welchen sich die Stadt habe zu Schulden kommen lassen.

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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta. 1843, Seite 114. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_114.png&oldid=- (Version vom 1.8.2018)