Seite:Oberamt Leutkirch 198.png

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für sich zu behalten, oder sonst wieder in den Besitz desselben gekommen sind – jedenfalls finden wir Graf Hugo von Montfort schon im Jahr 1323 wieder seßhaft auf dem Schlosse Zeil, von wo aus er dem Kloster Roth einen Schirmbrief ausstellt (Stadelh. I. S. 145), und zwar sehen wir aus der Urkunde Kaiser Ludwigs IV. vom Jahr 1337 (Chron. der Truchs. I. S. 55.), daß Zeil an Hugo von Montfort um 900 Mark Silber versetzt war. Aber nach eben dieser Urkunde erlaubt der Kaiser „dem festen Rüter und lieben Landvogt im obern Schwaben, Johann Truchsessen von Waldburg, die Burg zu Zyll und was dazu gehört, Lüt und Gut, von Graff Hugen von Zill, genannt von Montfort" für 2000 Mark Silbers einzulösen, was denn auch sogleich vollzogen wurde. Von jetzt an blieb Zeil in der Eigenschaft eines Reichspfandes im Besitz der Truchsessen von Waldburg,[1] und kam in der Theilung von 1429 an Tr. Georg, den Stifter der Georg'schen Linie. Dem Urenkel desselben, Georg III., überließ Kaiser Carl V. laut Urkunde dd. Toledo 17. Nov. 1525 (Chron. der Tr. I. S. 200) die Herrschaft Zeil zur Belohnung seiner im Bauernkrieg dem Reich geleisteten wichtigen Dienste als ein Reichs-Mannlehen. Es begriff diese Herrschaft die dermaligen Gemeinden Diepoldshofen, Gospoldshofen, Hauerz, Reichenhofen und Seibranz, und übte die hohe Gerichtsbarkeit über die Ritterherrschaft Altmannshofen, und über die Petershausischen Güter in Aichstetten und der Gemeinde Mooshausen schon, ehe diese an das Haus Waldburg kamen.[2]


  1. Zwar gestattete K. Karl IV. dem Grafen Ulrich von Helfenstein die Auslösung der Veste Cziele von dem Truchseß Johann von Waldburg (Urk. g. zu Budissin, 3. Dec. 1364 Reg. Boic. 9, 111); allein es scheint, daß diese Auslösung nie zum Vollzug kam.
  2. Einen ganz eigenthümlichen Ausdruck findet man in alten Schriften für den Umfang der Herrschaft Zeil, die Digge oder Dickhe. Z. B. „alle die, so in Begreiffung oder Digge der Herrschaft Zeyl gesessen sind (Vertrag zwischen Georg Truchseß und der R. St. Leutkirch, Zoll u. s. w. betr. v. J. 1515). In einem weitern Vertrag zwischen Zeil und Leutkirch vom J. 1604 heißt es: „Und damit des alten Begriffs oder Digge der Herrschaft Zeil weiter kain Irrung oder Mißverstand entstehe u. s. w.“ und nun folgt eine vollständige Aufzählung sämmtlicher Zeil’schen Dörfer und Weiler. Und in einem Vertrag v. J. 1681: „waß die Burger von Leutkirch außerhalb der Dickhe, als im Kißlegg’schen, Wolfegg’schen, Wurzach’schen, Waldsee’schen und dergl. Orthen einkaufen.“ Hieraus ergibt sich, daß dieses Wort von dem Territorium der Herrschaft Zeil, oder den obengenannten fünf Gemeinden (nach der alten Eintheilung vor 1675: „Zeiler Ambt auf dem Berg“ und „Ambt im Zeiller Thal“) gebraucht wurde. Siehe oben Seite 4.
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Beschreibung des Oberamts Leutkirch. Stuttgart und Tübingen: Cotta, 1843, Seite 198. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Leutkirch_198.png&oldid=- (Version vom 18.8.2016)