Seite:Oberamt Ravensburg 064.jpg

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besitzt aber das Spital Ravensburg; das Übrige besteht größtentheils in Stiftungen für die Kirchen und ihre Diener.

Das Stiftungs-Vermögen, einschließlich der Studien-Stipendien, betrug 1835 an Capitalien 548.328 fl. Die Einkünfte sind berechnet zu 65.170 fl., und die Ausgaben zu 59.831 fl. Von Schulden haftete nur ein kleiner Posten von 30 fl. auf der Stiftungspflege Eschach. Zu dem Capitalfonds kommen noch bedeutende Gefälle, und bei Ravensburg auch Grundeigenthum. Die vermöglichsten Stiftungen sind, außer Ravensburg und Altdorf, die der Gem. Schlier, Kappel, Zogenweiler, Zusdorf und Bodneck. s. d. Tab. IV.


4. Cataster und Steuern.

Das Cataster des Oberamts mit Einschluß der Grundherrschaften beträgt von

 Grundeigenthum 366.218 fl.   58 kr.
 Gefällen 12.991 fl.   38 kr.
 Gebäuden 2.505.987 fl.   –   –  
 Gewerben   6.152 fl.   33 kr.
Summe 2.891.350 fl.     9 kr.
Die directe Steuer pro 1835/36 war:
 Grundsteuer 37.590 fl. 
 Gefällsteuer 1.369 fl. 
 Gebäudesteuer 7.419 fl. 
 Gewerbesteuer  5.529 fl. 
Summe 51.907 fl. 

Auf die Quadratmeile kommen demnach 8375 fl. Steuern, und auf die Person 2 fl. 19 kr.

Durch das provisorische Cataster von 1821 erhöhte sich die Steuer des Oberamts um 12.727 fl., welche Summe jedoch bei der Revision desselben im Jahre 1827 auf 10.991 fl. vermindert wurde. Vor 1823 hatte die jährliche Steuer an 2.400.000 fl.; – 38.980 fl., 1824 dagegen an 2.600.000 fl.; – 54.951 fl. betragen; nun beträgt sie 51.907 fl.

Das nicht unter dem Gemeinde-Cataster begriffene Cataster der Grund- und Gefällherren beträgt im Einzelnen Folgendes:

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Ravensburg. Cotta, Stuttgart und Tübingen 1836, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Ravensburg_064.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)