Seite:Oberamt Reutlingen 047.jpg

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Die Kirchen sind im ganzen Oberamt Eigenthum der Stiftungspflegen, und müssen von diesen und dem Gemeindepfleger in Bau erhalten werden, mit Ausnahme der Kirche von Brunnen, welche die Königl. Finanzkammer angeht. Die übrigen Verhältnisse ergeben sich aus den Tabellen. Das Gebäudekastaster des Oberamts ist nach Rottenburg und Tübingen das stärkste im ganzen Schwarzwald-Kreise. Im Durchschnitte kommt auf 1 steuerpflichtiges Gebäude

Werth 685 fl.
Steuer 1 fl. 53 kr.


VI. Nahrungsstand.

1. Vermögen.
a. Bestand und Vertheilung.

Das Vermögen des Oberamts, welches hier zunächst in Betracht kommen kann — Grundeigenthum, Gebäude und Vieh — ist in den angeschlossenen Tabellen dargestellt. Die Tabelle Nro. 6. gibt noch weiter Kenntniß von den Activ- und Passiv-Capitalien der Körperschaften.

Die Vertheilung des Vermögens in Grundeigenthum und Gebäuden ist ebenfalls aus den Tabellen zu ersehen.

b. Geldwerth.

Um einen Maaßstab zur Vergleichung mit andern Oberämtern an die Hand zu geben, werfen wir den obigen Besitzstand hier auch in Geld aus. Wir folgen dabey dem Kataster, nach der unten angestellten Rechnung. Die steuerfreyen Gebäude schlagen wir im Durchschnittswerth der Gebäude von der Stadt Reutlingen an. Bey dem Vieh rechnen wir 1 Pferd zu 50 fl., 1 Stück Rindvieh (Ochsen, Kühe und Rinder) zu 25 fl., 1 Schaf zu 6 fl., 1 Schwein zu 8 fl., 1 Ziege zu 5 fl.

Somit beträgt, wenn wir das steuerfreye Grundeigenthum gleich dem steuerpflichtigen anschlagen

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 047. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_047.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)