Seite:Oberamt Reutlingen 072.jpg

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2. Staats- und kirchliche Einrichtung.
a. Eintheilung.
aa. Bürgerliche Eintheilung.

Sämmtliche Orte des Oberamts bilden zusammen 21 Gemeinden und eben so viele Markungen, so daß von 19 Orten mit den zugehörigen Höfen jeder eine eigene Gemeinde und Markung ausmacht, von den übrigen aber je zwey zusammen, nämlich Gomaringen mit Hinterweiler; Brunnen mit Mariaberg Eine Gemeinde bilden.

Von diesen 21 Gemeindekörperschaften sind Gemeinden

1. Classe 1
2. — 3
3. — 17
bb. Kirchliche Eintheilung.

Das Oberamt enthält 16 Pfarreyen und 7 Filialien, und zwar

a. evangelisch-lutherische

aa. Pfarreyen 15
bb. Filialorte 5

Von den evangelischen Filialien gehören 2 zu auswärtigen Pfarreyen, nämlich Klein-Engstingen zur Pfarrey Kohlstetten, Oberamts Münsingen, und Stockach zur Pfarrey Dußlingen, Tübinger Oberamts.

b. Katholische

aa. Pfarreyen 1
bb. Filialorte 2

Zu den katholischen Pfarreyen kommt noch die kürzlich errichtete Pfarrey in Reutlingen.

b. Vorgesetzte Staatsbehörden.
aa. Bürgerliche Behörden.

a. Für die Verwaltung und für die Rechtspflege sind, wie in jedem Oberamtsbezirk, das Oberamt und das Oberamtsgericht die von dem Staat aufgestellten Behörden, welche ihren Sitz in der Oberamtsstadt haben.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 072. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_072.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)