Seite:Oberamt Reutlingen 073.jpg

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Denselben steht für die öffentliche Gesundheitspflege ein Oberamtsarzt und ein Oberamtswundarzt, ein Stadtarzt (der Stadt Reutlingen) und ein Oberamts-Thierarzt, sämmtlich mit dem Sitz in der Oberamtsstadt, und ein Unteramtsarzt, der seinen Sitz in Pfullingen hat, mit dem übrigen untergeordneten Personal zur Seite.

b. Für die Finanzverwaltung ist das Cameralamt in Pfullingen die Oberbeamtung des ganzen Oberamts, so wie auch noch der auswärtigen Orte, Ehningen, Mittelstatt, Reicheneck und Sondelfingen. Auch hat dieselbe die ausländischen Gefälle in den Hohenzoller-Hechingischen Orten Jungingen und Stetten unter Hölnstein und in den Hohenzoller Sigmaringischen Orten Melchingen, Steinhülben, Trochtelfingen, Feldhausen, Harthausen, Gamertingen, Hettingen und Kettenacker zu verwalten.

c. Für die Forstverwaltung ist das Oberamt getheilt

1) unter das Forstamt Tübingen, und unter diesem unter

den Revier-Einsiedel;

2) unter das Forstamt Urach, und unter diesem unter die Reviere

Gönningen, Metzingen, Lichtenstein, St. Johann;

3) unter das Forstamt Zwiefalten und unter diesem unter

den Revier Offenhausen.
bb. Kirchliche Behörden.

a. Evangelisch-lutherische. Sämmtliche evangelisch-lutherische Pfarreyen gehören zu dem Dekanat Reutlingen und dieses zur General-Superintendenz Tübingen. [1] Nur die Filialorte Klein-Engstingen und Stockach gehören


  1. Durch die neue Bezirks-Eintheilung der evang. luth. Generalate vom 18. Okt. 1823 ist nun Reutlingen selbst Hauptort eines Generalates.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 073. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_073.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)