Seite:Oberamt Riedlingen 101.jpg

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die Begünstigung, daß ein Jeder, der in ihre Stadt ziehe, an den städtischen Freyheiten Theil nehmen solle; 1422 gewährt Kaiser Maximilian die Freyheit der Ablosung aller ewigen Gülten, worauf keine geistliche Pfründ gestiftet sey; 1434 ertheilt Kaiser Sigmund dem Rathe der Stadt die Befugniß, alle die schädlichen Leute, „die nutzer und besser todt sind, als lebend, zu tödten nach Recht und Ausspruch des mehreren Theiles des Raths, oder sie sonst zu strafen an ihrem Leib mit Augenausstechen, Ohrenabschneiden u. s. w.“, also den Blutbann.

Diese Freyheiten wurden auch von allen nachfolgenden Königen und Kaisern bestätigt, und es bildete sich hieraus ein eigenes Dominium der Stadt, zu welchem auch die Spital-Orte Erisdorf, Möhringen und Aderzhofen gehörten, das städtische Gebiet bildend. In diesem Gebiete übte die Stadt durch ihren Rath bürgerliche und peinliche Gerichtsbarkeit, die Polizey etc.; die Landeshoheit aber, Collectation und Mannschafts-Recht das Haus Östreich. In dieser Beziehung war Riedlingen der Landvogtey Altdorf und dem dortigen Rentamte zugetheilt. Der Magistrat war in den innern und äußern Rath abgetheilt, wovon der erstere 5, der andere 8 Mitglieder zählte; an der Spitze der gesammten Geschäftsführung stand der Bürgermeister. Ein, von dem Magistrat gewählter, Syndikus hatte als Rechtsgelehrter die Untersuchung und den Vortrag in Rechtssachen. In peinlichen Fällen wurden 2 benachbarte Rechtsgelehrte berufen, um mit dem Syndikus im Namen des Magistrats das Urtheil zu fällen.

Der Besoldungsstand bey der Stadt betrug 1833 fl., bey dem Steueramte 141 fl., bey dem Spital 1544 fl. Die Rustikalsteuer in der Stadt und in den 3 Dorfschaften hatte 1669 fl., die Dominikalsteuer 932 fl. betragen. Die Einkünfte des gesammten Dominium, mit Einschluß der Ortschaften, wurden, ohne die Steuern und Stiftungen, auf 13.000 fl. berechnet, und die erhobenen Anlagen beliefen sich auf 5500 fl.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_101.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)