Seite:Oberamt Riedlingen 212.jpg

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Grund- und Standesherr, auch Patronatsherr, Fürst von Fürstenberg.

Gefälle beziehen: der Staat 1 fl. 21 kr., Fürstenberg 920 fl. 43 kr. und 265/8 Sch. Mühlfrucht; Pfarrey 11 fl. 24 kr.; Heiligenpflege 38 fl. 37 kr.; Caplaney St. Johann in Mengen 46 fl. 2 kr.; Präsenz Riedlingen 50 kr.; Taxis 1 fl. 12 kr. Hierzu kommen die F. Fürstenberg. Landgarbengefälle mit 3.575 fl. 55 kr. Die Tax. Zehnten sind mit 1.042 fl. 8 kr. im Kataster. Ein eigenes Gefälle von 3 Sr. Haber bezog hier sonst auch der Pfarrer unter dem Namen Springhaber im Falle einer unehelichen Schwängerung.

Neufra bildet einen Bestandtheil der F. Fürstenbergischen Standesherrschaft, vormaligen Reichsherrschaft, Gundelfingen, oder, wie sie in neuern Zeiten auch genannt wurde, Gundelfingen-Neufra. Die Herrschaft hat ihren Namen von dem zerfallenen und längst davon abgerissenen Schlosse Hohengundelfingen im Lauterthal. Sie gehörte ehedem den Herrn von Gundelfingen, von dieser kam sie auf die Grafen von Helfenstein, und nach deren Erlöschen 1627, durch den Grafen Uratislaus von Fürstenberg an das F. Haus Fürstenberg. Sie war eine unmittelbare Reichsherrschaft und mit Sitz und Stimme auf der Schwäbischen Grafenbank und einem eigenen Reichsmatrikular-Anschlage versehen[1]. Mit dem Besitze


  1. S. Beschr. des Oberamts Münsingen. S. 159 u. f. Die Herrschaft begreift die vereinigten Ämter Neufra und Hayingen in sich, mit folgenden Orten: a) zu dem Amte Neufra, oder dem sogen. obern Amt gerechnet: Neufra, Burgau 1/2, Dietelhofen, Uigendorf, Emerfeld, Warmthal; b) zu dem Amte Hayingen oder dem sogen. untern Amt gerechnet: Hayingen, Münsdorf, Derneck, Weiler 1/2, Bichishausen, Enabeuren 1/2. Das letztere Amt enthält die Stammgüter. Neufra, wozu schon in frühen Zeiten der Burgauische Antheil gehört, wurde 1399, Warmthal mit Habsburg 1405, Emerfeld 1430, Dietelhofen und Uigendorf 1534, und Enabeuren und Bichishausen, welches letztere jedoch schon vorher, wie Dernek, Gundelfingisch war, 1513 dazu erworben. Burgau steht, wegen früherer Verhältnisse, unter Tax. Standesherrschaft. S. Burgau. Der Flächeninhalt und die Bevölkerung der Herrschaft beträgt:
    a) im OA. Münsingen    12.9131/2   M. mit 1226 Einw.
    b) im OA. Riedlingen  8.0493/8 M. mit 1352 –   
    Zus. 11/5 Q.M. oder 20.9627/8 M. mit 2578 Einw.
    Die Einkünfte sind i. J. 1806 zu 22.500 fl. berechnet worden, und zwar zu 4500 fl. landesherrlichen, 18.000 fl. grundherrlichen, eine neuere Berechnung schätzt letztere noch zu 12.000 fl. Die Verwaltung wurde durch ein Fürstl. Obervogteyamt, eine Amtsschreiberey und ein Rentamt besorgt. Die Einkünfte floßen in die Rentamtskasse, neben welcher aber auch noch eine Landschaftskasse für ordentliche und ausserordentliche Contributionen bestand. Die ganze Herrschaft, wozu auch noch auswärtige Rechte und Gefälle gehören, war mit Ausnahme von Habsburg immer Allodium, nur der Blutbann ging ehemals von Kaiser und Reich zu Lehen. Ausser Burgau hatten die Besitzer auch überall die hohe und niedere Gerichtsbarkeit; die hohe Jagd hingegen gehörte schon früher theils Würtemberg, theils zur Grafschaft Friedberg. Graf Vratislaus von Fürstenberg war es, der durch seine Heirathen mit 2 Gräfinnen von Helfenstein die Herrschaft Gundelfingen nebst andern Herrschaften auf Fürstenberg brachte und dadurch die Besitzungen dieses alten, von den Grafen von Urach abstammmenden Hauses, ansehnlich vermehrte. Er hatte nämlich 1622 die Tochter Graf Frobens von Helfenstein Neufra, Joh. Eleonora, und als diese nach wenigen Jahren gestorben war, eine der 3 Erbtöchter Rudolfs von Helfenstein-Wiesensteig, Francisca Carolina geheirathet. Mit dem Bruder der erstern, Georg Wilhelm starb 1626 die Neufrasche und mit Rudolph 1627 auch die Wiesentsteigische Linie, und somit das ganze Helfensteinische Haus aus, und Uratislaus erbte so nicht nur die Herrschaft Gundelfingen, sondern auch 1/3 an Wiesensteig und die Herrschaften Mößkirch, Wildenstein und Falkenstein, welche letztern der Schwiegervater des Uratislaus, Graf Froben, nach dem Erlöschen der Grafen von Zimmern, 1595 von den 7 weibl. Erben für 400.000 fl. gekauft hatte.
Empfohlene Zitierweise:
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Riedlingen. Stuttgart und Tübingen: J. G. Cotta, 1827, Seite 212. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Riedlingen_212.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)